Busse im Visier – Keine Kontrolle ohne Beanstandung

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PolizeikelleRund um das Darmstädter Kreuz kontrollierten Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen und des Zolls am Dienstag (21.07.2015) in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr Omnibusse.

Insgesamt wurden acht Busse und ein Klein-Lkw überprüft. Ein Bus war im grenzüberschreitenden Linien-, drei im nationalen Fernlinien- und fünf im sogenannten Gelegenheitsverkehr eingesetzt. Fünf der Busse hatten eine deutsche Zulassung, drei kamen aus anderen EU-Staaten.

Bei der Kontrolle wurden außerdem 221 Fahrgäste und 9 Fahrer überprüft.

Alle kontrollierten Fahrzeuge oder deren Fahrer wurden beanstandet.

In einem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil ein Defekt an der Bremsanlage festgestellt wurde. Nach einer Reparatur vor Ort, konnte der Bus seine Fahrt mit seinen neun Fahrgästen zwei Stunden später fortsetzen.

Wegen Verstößen gegen Sozialvorschriften im gewerblichen Personenverkehr wurden 10 Anzeigen vorgelegt. Drei Mal wurden die wöchentlich höchstzulässige Lenkzeit überschritten, ebenfalls drei Mal wurden die wöchentlichen Mindestruhezeiten unterschritten, ein Fahrer war ohne Fahrerkarte gefahren (auf diesen werden bei digtalen Kontrollgerät die Lenk- und Ruhezeiten gespeichert). Vier Mal wurde festgestellt, dass Fahrer ihre Ruhepausen/Lenkzeitunterbrechungen nicht rechtzeitig einlegten.

Zudem wurden zwei Verwarnungsgeldverfahren wegen fehlender Ausrüstungsgegenstände eingeleitet.

Daneben wurden zwei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz erstattet. Ein Busunternehmen aus der EU konnte keine gültige Genehmigung für den gewerblichen Personenverkehr vorlegen. Der Bus war kurz vor seinem Ziel, einem Hotel in Griesheim, gestoppt worden. Die Firma musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2000,- EUR zahlen und darf erst nach Vorlage einer gültigen Genehmigung oder ohne Fahrgäste weiterfahren. Die transportierte Reisegruppe (30 Personen) orderte mehrere Taxen, um schließlich doch noch zu ihrem gebuchten Hotel zu gelangen. Ausserdem war der Fahrer dieses Busses bereits seit einem Monat mit wechselnden Reisegruppen unterwegs und hatte während dieser Zeit gerade mal fünf Ruhetage eingelegt. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Ruhezeit von 108 Stunden angeordnet. 

Ein einer Zivilstreife der Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg aufgefallener Kleintransporter wurde im Rahmen der Kontrolle ebenfalls begutachtet. Ergebnis: Der Lkw durfte nicht mehr weiterfahren, weil er so gravierende technische Mängel hatte (Reifenflanken durchgängig aufgerissen – ein Reifenplatzer stand unmittelbar bevor – , Durchrostungen am Fahrgestell und mangelhafte Bremswirkung). Hinzu kam, dass der mit 2 Paletten Pflastersteinen beladene Transporter um 28 % = 1 Tonne überladen war und die Ladung vollkommen ungesichert auf der Ladefläche stand. Diese muss nun umgeladen werden und der Transporter selbst darf nur verladen weiterfahren. Auch hier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 385,- EUR angeordnet.

Außerdem wurde gegen einen Fahrgast in einem der überprüften Busse ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

Durch den Zoll wurden weiterhin ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Kfz-Steuergesetz und zwei Steuernacherhebungsverfahren eröffnet.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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