Was hat ein Löwe mit Hessen zu tun?

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Hessen Wappen„Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde (Blätterkrone) aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten (im Wechsel).“ So lautet die offizielle Beschreibung des hessischen Landeswappens. Aber – was hat ein Löwe mit Hessen zu tun? Das hessische Wappentier ist Thema des landesweiten Wettbewerbs „Jugend malt“, der von der Kinder-Akademie Fulda organisiert wird. Er lädt zur künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Löwen ein.

Die Bewertung erfolgt in drei Altersgruppen: sechs bis acht, neun bis zwölf und 13 bis 16 Jahre. Vergeben werden jeweils fünf Preise. Die prämierten Werke und eine Auswahl der eingesandten Beiträge werden in einer Ausstellung voraussichtlich im Hessischen Landtag in Wiesbaden präsentiert. Anlässlich der Ausstellungseröffnung findet die Auszeichnung der Preisträger statt. Sie erhalten neben den Preisen auch eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Die Einsendungen sind bis zum 30. September 2009 zu richten an die Kinder-Akademie Fulda, Stichwort: „Jugend malt“, Mehlerstraße 4 in 36043 Fulda.

Jeder Teilnehmer kann höchstens zwei Werke einreichen. Auf der Rückseite jedes Bildes müssen bei Einzelteilnehmern Name, Vorname, Telefon und Alter in Jahren sowie die vollständige Adresse vermerkt sein. Bei Schulklassen und anderen Gruppen ist die Angabe der Klasse mit dem Stempel der Schulanschrift beziehungsweise der Anschrift der Einrichtung erforderlich. Die Bilder müssen fachgerecht vorbehandelt werden; Pastellkreidebilder oder Kohlezeichnungen sind zu fixieren. Eine Laminierung ist nicht gestattet, und die Bilder dürfen weder gerollt noch geknickt sein. Einsendungen sind ausreichend zu frankieren. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Einsendung ausreichend Rückporto in Briefmarken beigefügt wird.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erwirbt mit der Einsendung die Veröffentlichungsrechte an den Werken. Der Rechtsweg bei der Teilnahme ist ausgeschlossen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst


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