Deichmeisterei des RP startet nach Ostern mit der Deichmahd

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Die Deichmeisterei Biebesheim des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt beginnt nach Ostern mit der Deichmahd. Ab dem 2. April 2024 werden die RP-Mitarbeiter der Deichmeisterei Biebesheim sowie drei vom Land Hessen beauftragte Fachfirmen mit den Mäharbeiten auf den → Deichen starten. Die Mahd ist wichtig für den Funktionserhalt der Hochwasserschutzbauwerke auf den landeseigenen Rhein- und Maindeichen.

Auch durch den Klimawandel bedingte Veränderungen, was die Temperaturen und den Niederschlag angeht, hat sich die Arbeit der Deichmeisterei in den vergangenen Jahren deutlich geändert. In den Sommermonaten ist es in der Regel durchgehend zu trocken und zu heiß, was zum Vertrocknen der Grasnarbe auf den Deichen führt. Dahingegen bewirken niederschlagsreiche und milde Winter, dass sich die Vegetationsperiode – die Jahreszeit, in der Pflanzen wachsen – erheblich verlängert. Die Grasnarbe liegt wie eine Schutzhaut auf den Deichböschungen und schützt den Deich bei einem Hochwasser vor Erosionen (Ausspülungen mit Abtrag des Bodenmaterials). Diese Grasnarbe muss den veränderten Umweltbedingungen bestmöglich standhalten, um die Funktionssicherheit der Deiche zu gewährleisten.

Aus diesem Grund hat das RP Darmstadt die Bewirtschaftung der Deiche in den vergangenen Jahren angepasst: So werden hitze- und trockenheitsbeständige Gräser und Kräuter mit einer guten Verwurzelung auf den Deichen etabliert. Wichtig war den Verantwortlichen, dass das eingesetzte Saatgut aus der Region stammt und somit auch den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entspricht.

Denn neben ihrer Funktion, die Menschen, Ortschaften und Felder entlang von Rhein und Main vor Hochwasser zu schützen, bilden die Deiche den größten zusammenhängenden Grünland–Biotopverbund in Südhessen. Die Artenanreicherung über Regio-Saatgut ist ein wichtiger Schritt hin zu einem sicheren, aber auch als Lebensraum wertvollen Deichbauwerk. Im vergangenen Jahr wurde ergänzend die Deichpflege angepasst, seitdem wird die Staffelmahd umgesetzt. Das bedeutet, dass außerhalb von Ortslagen nicht mehr der gesamte Deich auf einmal, sondern die land- und die wasserseitigen Böschungen in einigen Wochen Abstand gemäht werden. Das sichert vielen Tierarten ein dauerhaftes Nahrungsangebot und auch Rückzugsmöglichkeiten. Auch viele Pflanzenarten können so sicherer aussamen und damit besser zur Deichsicherheit beitragen.

Das Dezernat Staatlicher Wasserbau und die Obere Naturschutzbehörde des RP Darmstadt arbeiten dabei eng zusammen und passen den im vergangenen Jahr erarbeiteten Mahdplan laufend an sich verändernde Bedingungen an. Die verlängerte Vegetationszeit in Verbindung mit der Staffelmahd ist auch der Grund, weswegen die Mahd bereits so früh im Jahr startet.

Die Deichwege können durch die Öffentlichkeit auf eigene Gefahr und Verantwortung zum Spazierengehen und Radfahren benutzt werden. Das RP Darmstadt warnt jedoch davor, die Deiche während der laufenden Mahd zu betreten und weist darauf hin, dass die Messer der Mähwerke sehr scharf und im hohen Gras nur schwer erkennbar sind.  Auch können die Kollegen herannahende oder vorbeifahrende Personen wegen der Motorengeräusche und fehlender Übersicht oft erst spät erkennen. Radfahrer und Fußgänger werden daher um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten – auch zur eigenen Sicherheit und der der Arbeiter. Ein Abstand von mehreren Metern zu den Fahrzeugen ist unbedingt einzuhalten, die Deichwege dürfen beim Passieren der Mähtraktoren auf keinen Fall verlassen werden! Passanten sollten sich Gefahrenstellen langsam nähern und vor dem Passieren Sichtkontakt mit dem Geräteführer aufnehmen. Beschilderungen sollten unbedingt beachtet werden.

„Ich verstehe natürlich sehr gut, dass Radfahren, Walken oder Gassigehen am Deich besonders beliebt sind und dass die Mahd die Freizeiterholung etwas beeinflusst“, sagt Annett Friedrich, Teamleiterin der Deichunterhaltung. „Aber nachdem es in den vergangenen Jahren mehrfach fast zu gefährlichen Unfällen gekommen ist, hoffen wir auf die Einsicht und Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger. Die Mahd ist wichtig für den Funktionserhalt der Deiche und es sind nur wenige Tage im Jahr, in denen die Freizeitnutzung etwas eingeschränkt wird.“

Unabhängig von der Mahd weist das Regierungspräsidium darauf hin, dass jederzeit ausschließlich die vorhandenen, angelegten Wege durch Fußgänger und Radfahrer benutzt werden dürfen. Jeder Trampelpfad, jedes gebuddelte Loch ist wie eine Wunde, die die Schutzfunktion des Bauwerks gefährdet und außerdem wertvolle Habitate für Pflanzen und Insekten zerstört. Das Befahren und Parken mit Kraftfahrzeugen auf den Deichen, Deichwegen und Deichzufahrten ist grundsätzlich verboten und kann neben Bußgeldern bei Behinderung der Unterhaltungsarbeiten zum unverzüglichen Abschleppen führen.

Quelle & Bilder: Regierungspräsidium Darmstadt


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