Festnahme eines Beschuldigten im Kreis Bergstraße wegen des Verdachts der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) – und das Hessische Landeskriminalamt haben am Dienstag (10.10.23) im Kreis Bergstraße einen 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main festgenommen. Der Beschuldigte ist der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat dringend verdächtig. Im Zuge der Festnahme wurde auch die Wohnung des Beschuldigten im Kreis Bergstraße durchsucht. Die Maßnahmen sind Teil zeitgleicher Exekutivmaßnahmen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Jena, Koblenz, München und Stuttgart heute in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen durchführten.

Dem Beschuldigten wird zu Last gelegt, sich als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt zu haben, die spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengetreten war, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Ihre Mitglieder sollen zu diesem Zweck einen mehrstufigen Plan verfolgt haben. Unter anderem sollte durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland ein mehrere Wochen andauernder, bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner soll die Vereinigung geplant haben, den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei sollen die Mitglieder der Vereinigung die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die öffentlichkeitswirksame Entführung eines hohen Repräsentanten der amtierenden Bundesregierung sollte nach den Vorstellungen der Vereinigung die Entschlossenheit und Leistungsfähigkeit der Gruppierung verdeutlichen. Hiervon sollen sich die Tatbeteiligten die Unterstützung von Teilen der bestehenden staatlichen Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei und des Militärs, und die Anerkennung der neu gebildeten Regierung im In- und Ausland erhofft haben.

Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen wurden bereits im April und Oktober 2022 mehrere Tatverdächtige, unter denen sich nach den bisherigen Ermittlungen auch die Rädelsführer der terroristischen Vereinigung befanden, von Beamten der rheinland-pfälzischen Polizei festgenommen.

Bei dem am Dienstag (10.10.23) festgenommenen Beschuldigten soll es sich um ein weiteres Mitglied der Vereinigung handeln. Er ist dringend verdächtig, an Treffen der Vereinigung teilgenommen und an der Konkretisierung der Tatpläne mitgearbeitet zu haben. Dabei soll sich der Beschuldigte auch bereit erklärt haben, an der geplanten Entführung des Bundesministers für Gesundheit, Prof. Dr. Lauterbach, mitzuwirken. Einem der Rädelsführer der Gruppierung, zu dem er engen Kontakt hielt, soll der Beschuldigte zudem angeboten haben, seine Garage als Zwischenlager für die für den Umsturzversuch benötigten Waffen zu nutzen. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass mit den bei ihm einzulagernden Waffen ein gewaltsamer Umsturz herbeigeführt werden sollte. Schließlich soll die Gruppierung den Beschuldigten als Teil einer Delegation vorgesehen haben, die nach dem Umsturz mit einem Schiff über die Ostsee in russische Küstengewässer fahren und mit staatlichen russischen Stellen – so die Vorstellung der Gruppierung – über einen „Schulterschluss“ verhandeln sowie militärische Ausrüstung beschaffen sollte.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurden zahlreiche elektronische Speichermedien, eine Armbrust, eine Luftdruckwaffe und verschiedene Dokumente sichergestellt. An den Maßnahmen waren Beamte des Hessischen Landeskriminalamts, des Polizeipräsidiums Südhessen sowie einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Hessischen Bereitschaftspolizei beteiligt.

Der Beschuldigte wurde am Dienstag (10.10.23) dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main vorgeführt, der über die Invollzugsetzung des Haftbefehls entscheiden wird.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) ist in der für Staatsschutzsachen zuständigen Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angesiedelt. Der Zentralstelle gehören zurzeit eine Leitende Oberstaatsanwältin, zwei Oberstaatsanwälte und zwei Staatsanwälte an.

Als operative Einheit führt die Zentralstelle die Ermittlungen in Staatsschutzverfahren, die vom Generalbundesanwalt gemäß § 142a GVG abgegeben wurden. Darüber hinaus ist sie in Einzelfällen für zugewiesene Ermittlungsverfahren oder Ermittlungsverfahren, die aus Sonderlagen in Hessen resultieren, zuständig. Schließlich kommt der ZET-HE insbesondere eine Koordinierungsfunktion im staatsanwaltschaftlichen Bereich im Hinblick auf die Abstimmung notwendiger Ermittlungsmaßnahmen sowie die Initiierung für erforderlich erachteter Sammelverfahren aus dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zu.

QWelle: Hessisches Landeskriminalamt


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