Hessische Landtagswahl: Versand der Wahlbenachrichtigungen und Öffnung des Briefwahlbüros

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Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 28. August 2023 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Darmstadt versandt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Für die Landtagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, also am 8. Oktober 2005 oder früher geboren ist, seit mindestens sechs Wochen, also seit 27. August 2023 in Hessen mit Hauptwohnung gemeldet ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wer nicht in Hessen gemeldet ist, aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat, muss die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

Wer bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber in Darmstadt wahlberechtigt ist, sollte sich bis spätestens 22. September 2023 mit dem Wahlamt (Telefon 06151 13-3007) in Verbindung setzen.

Zusätzlich zur Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich zu beantragen und diese nach Hause schicken zu lassen, kann der oder die Wahlberechtigte während der üblichen Öffnungszeiten persönlich ab dem 28. August im Briefwahlbüro (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, 2. OG, Schalter 15 und 16) ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen, seine Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und seine Stimmen persönlich (durch Briefwahl) an Ort und Stelle abgeben. Neben der Wahlbenachrichtigung muss vom Wahlberechtigten der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegt werden.

Informationen zur Landtagswahl 2023 finden sich online unter www.darmstadt.de/landtagswahl.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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