Gruselig und schaurig schön – so manche Gestalt, die sich in der Nacht von Montag (31.10.22) auf Dienstag in aufwendiger Verkleidung in der Nachbarschaft umhertreibt um ihre Süßigkeiten-Vorräte aufzufüllen, könnte glatt einem Horrorfilm entsprungen sein. Doch Vorsicht! Die Grenze von bloßen „Kinderstreichen“ zu Straftaten ist schneller überschritten, als sich das die zumeist jungen Gruselgestalten träumen lassen. Denn nicht alles was Spaß macht, ist auch erlaubt. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist der möglichen Folgen nicht bewusst.
Auch das Mitführen von Waffen und Drohen mit selbigen erfordert oft ein Einschreiten der Polizei und ist kein Spaß. Deshalb gilt es auch in diesem Jahr, bei der Auswahl der Kostüme und Streiche nachzudenken: „Wie würde ich reagieren, wenn ich in der Haut des Erschreckten stecken würde?“ und „Was könnte mein Verhalten für Schäden anrichten?“
Auch Erwachsene sollten nicht vergessen, dass sie ein Vorbild für die vielen Kleinen sind, die gerade zu Halloween auch gerne durch die Straßen gehen, um Süßes zu bekommen. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften und so schnell mit mehreren Tausend Euro zur Verantwortung gezogen werden können. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es erlaubt ist und welchen Streich man besser nicht in die Tat umsetzt.
Für alle friedlich Feiernden gilt: Scheuen Sie sich nicht, in bedrohlichen Situationen den Notruf „110“ zu wählen Die Polizei Südhessen wünscht allen „guten Geistern“ eine schöne Halloweenzeit.
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen