Geflüchtete Menschen aus der Ukraine: Ab 1. Juni sind das Amt für Soziales und Prävention sowie das Jobcenter zuständig

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Die Bundesregierung hat mit Beschluss des Bundesrates vom 20. Mai 2022 die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um geflüchteten Menschen aus der Ukraine den Zugang zu den Regelsozialsystemen zu erleichtern. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Ab 1. Juni 2022 wechselt dann für die meisten geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten haben, die Zuständigkeit. Darauf hat jetzt Bürgermeisterin Barbara Akdeniz hingewiesen. Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, haben danach Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für diese Leistungsberechtigten ist das Jobcenter Darmstadt zuständig.

Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben, also vor dem 1. Juli 1956 geboren wurden, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten deshalb weiterhin Leistungen durch das zuständige Amt für Soziales und Prävention.

Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz und die zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister. Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt hat, können bis zum 31. Oktober 2022 anerkannt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Jobcenter Darmstadt bereiten aktuell den Rechtskreiswechsel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine in das Jobcenter (SGB II) und das Amt für Soziales und Prävention (SGB XII) vor, die bis zum 31. Mai 2022 Leistungen nach dem AsylbLG erhalten haben.

„Für diese Geflüchteten soll der Leistungsübergang aus dem AsylbLG in das SGB II und SGB XII so einfach wie möglich gestaltet werden“, erklärt Bürgermeisterin Akdeniz. „Alle Personen, die vor dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem AsylbLG bezogen haben, werden unbürokratisch in die neuen Sozialleistungsgesetze übergeleitet und direkt vom Jobcenter Darmstadt oder dem Amt für Soziales und Prävention angeschrieben und über die neue Leistung und zu erledigende Schritte informiert“, so Akdeniz weiter. Das Anschreiben enthält auch notwendige Formulare, die von den Geflüchteten ausgefüllt werden müssen.

„Wir rechnen für das Jobcenter mit einem Zugang von etwa 600 Bedarfsgemeinschaften, die wir im Laufe der nächsten drei Monate sukzessive in unsere Betreuung übernehmen werden“, so der Geschäftsführer des Jobcenters Darmstadt, Andreas Hoffmann. „Niemand braucht Angst um sein finanzielles Auskommen zu haben, da in jedem Fall die Leistungen zum Lebensunterhalt gesichert sind. Alle Betroffenen werden von uns unmittelbar kontaktiert. Eine Vorsprache im Jobcenter ist nicht erforderlich.“

Das Jobcenter berät und unterstützt auch beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln. Geflüchtete Menschen, die erstmals ab dem 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts geltend machen, können sich, abhängig von der Zuständigkeit, unmittelbar an das Jobcenter oder das Amt für Soziales und Prävention wenden.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung zur aktuellen Flucht- und Asylsituation in der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Montag, 30. Mai 2022, von 16 bis 18 Uhr im Darmstadtium stehen ebenfalls Informationen zum Rechtskreiswechsel auf der Tagesordnung und es sind kompetente Ansprechpersonen vor Ort.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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