Privatfahndungen in Chatgruppen – Polizei warnt und gibt wichtige Verhaltenshinweise

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In den letzten Wochen konnte die Polizei private Fahndungsaufrufe insbesondere in den sozialen Medien vermehrt feststellen. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei und gibt wichtige Verhaltenshinweise.

Die privaten Fahndungen können in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise Chatgruppen, sozialen Netzwerken oder auch in Papierform im Briefkasten auftreten. In den meisten Fällen sind auf den verbreiteten Bildern oder Flyern Personen abgebildet. Dabei kann es sich um Personen handeln, die laut Verfasser des Textes Straftaten begangen haben sollen.

Im Anschluss werden die privaten Fahndungsaufrufe von vielen geteilt und somit enorm in die Persönlichkeitsrechte von den abgebildeten Personen gegriffen. Das Verbreiten oder Fertigen von privaten Fahndungsaufrufen sowie die Behauptung von Tatsachen, die dafür geeignet sind, eine Person öffentlich an den Pranger zu stellen, können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Für Ermittlungen und Öffentlichkeitsfahndungen sind ausschließlich Staatsanwaltschaft und Polizei zuständig. Insbesondere für Öffentlichkeitsfahndungen wird ein richterlicher Beschluss benötigt.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang wichtige Verhaltenshinweise:

  • Bei verdächtigen Beobachtungen, wählen Sie die 110!
  • Bei Fertigen von Bildern oder Videos, die die Situation oder eine
    verdächtige Person zeigen, übergeben Sie diese unseren Kolleginnen
    und Kollegen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
  • Bekommen Sie eine Nachricht in einer Chatgruppe mit solchen
    privaten Fahndungsaufrufen, hinterfragen Sie die Situation und
    informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle.
  • Mit eigenständigen Recherchen gefährden Sie den Erfolg der
    Ermittlerinnen und Ermittler!

Quelle:Polizeipräsidium Südhessen


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