Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird am Sonntag, 17. Mai 2020, dem „Idahobit“-Tag, auf dem Luisenplatz Flagge zeigen. „Wir bezeugen damit als Stadtgesellschaft unsere klare Haltung gegen jede Form der Diskriminierung sexueller Orientierung“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Die Regenbogenfahne steht symbolhaft für die Vielfalt der Menschen auch in ihrer geschlechtlichen Identität, sie steht für Toleranz und Akzeptanz. Vieles ist im Kampf gegen die Diskriminierung sexueller Orientierung erreicht worden, doch Leider sind die Rechte für LGBTTIQ* weder in Deutschland noch in der EU oder weltweit eine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil. Überall arbeiten Populisten, Nationalisten und rechtsextreme Kräfte daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Dem wollen wir mit dem Hissen der Flagge eine Absage erteilen und die Umsetzung der Rechte von Schwulen, Lesben, Trans- und Intersexuellen auf die politische Agenda setzen. Der Einsatz dafür ist ein Einsatz für unsere Freiheit.“
Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit (englisch International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia, kurz Idahobit) wird seit 2005 jährlich am 17. Mai von Homosexuellen, später auch von Trans-, Bi- und Intersexuellen, als Aktionstag begangen, um auf die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen hinzuweisen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Transsexualität wurde erst 2018 mit dem Erscheinen der ICD-11 von der WHO als „Krankheit“ gestrichen. Die Initiative zum Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie ging von Louis-Georges Tin aus, der heute der französischen Sektion der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) vorsteht. Neben der Erinnerung an das Ende der Definition als Krankheit durch die WHO ergeben sich bei dem Datum 17.5. auch Parallelen zum ehemaligen Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches,
Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt