Hessische Mietbegrenzungsverordnung – Begrenzung des Mietanstiegs bei der Wiedervermietung

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Nach dem Auslaufen der bisherigen Mietpreisbremse ist am 11. Juni 2019 eine neue Mietpreisbremse für Hessen beschlossen worden und am 28. Juni 2019 in Kraft getreten. Sie löst die erste Hessische Mietbegrenzungsverordnung vom 17. November 2015 ab.

Nachdem in Hessen 2015 erstmals die Mietpreisbremse für 16 Kommunen eingeführt wurde, ist die neue Verordnung nun auf 31 Kommunen ausgeweitet worden. In der neuen Mietpreisbremse gibt es für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Differenzierung mehr zwischen den Stadtteilen, sodass sie flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet gilt.

Sozial- und Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz: „Mit der Gültigkeit der Mietpreisbremse für alle Stadtteile haben wir ein Instrument, das bei Neuvermietungen die Miethöhe dämpft. Das heißt, dass Vermieterinnen und Vermieter bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Mietpreisbremse ist als Instrument im Wohnungspolitischen Konzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeführt und ein wichtiger Teil des Maßnahmenbündels für bezahlbares Wohnen.“

Die Landesregierung hat sich damit der Argumentation der Wissenschaftsstadt Darmstadt angeschlossen und die Tatsache berücksichtigt, dass sich das Mietpreiswachstum mittlerweile von der Kernstadt auch auf die äußeren Stadtteile ausgedehnt hat.

Fragen zur Mietpreisbremse beantwortet das Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ansprechpartnerin ist Frau Metzner, montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter 06151/132796.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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