Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

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Das Land Hessen stellt für das Jahr 2017 erneut Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

„Die Förderung der Selbstständigkeit ist für Menschen mit Behinderung sehr wichtig. Durch kleine Umbauten kann oft sichergestellt werden, dass die Menschen bis ins hohe Alter und bei Behinderung solange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können“, versichert Sozialdezernentin Barbara Akdeniz. „Schmale Zugänge, Treppen oder Schwellen, nicht ausreichende Bewegungsfläche in der Wohnung, enge Türdurchgänge und vieles mehr lassen sich durch bauliche Maßnahmen anpassen. Hier bieten die Fördermittel eine Grundlage.“

Bürgerinnen und Bürger können ab sofort beim Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen entsprechenden Antrag stellen. Informationen und Antragsformulare können dort unter der Telefonnummer 06151 13 27 38 abgerufen werden.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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