Süßes oder Saures? – Halloween-Streiche können strafrechtliche Folgen haben

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HalloweenHalloween ist ein ursprünglich keltisch-angelsächsisches Fest zum Winteranfang und wird überwiegend in den USA vor Allerheiligen groß gefeiert. Halloween ist von alters her ein friedliches Fest und auch hierzulande breitete sich dieser Brauch in den letzten Jahren mehr und mehr aus. Dagegen ist auch überhaupt nichts einzuwenden.

 

Mit furchterregenden Masken werden auch am Samstag (31.10.2015) wieder viele Kinder auf der Suche nach „Süßem“ durch die Straßen ziehen. Sollte der ein oder andere Hausbewohner keine Süßigkeiten im Hause haben, droht nicht selten „Saures“. Dies ist aber oft ein Grund dafür, dass die Polizei ausrücken muss. Eierwürfe an Hauswände, Farbschmierereien, Böller und andere Ruhestörungen seien nur als Beispiele genannt. Oft gipfelt der Übermut der „kleinen Monster“ dann in Sachbeschädigungen vielfältigster Art. Von Späßen kann hier keine Rede mehr sein. Solche Entgleisungen werden nach Anzeigenerstattung strafrechtlich geahndet.

Die Polizei appelliert daher an die Eltern der Kinder: Erklären Sie Ihren Kindern, dass der Spaß hier zu weit geht und klären Sie Ihre Kinder über mögliche rechtliche Folgen auf. Klar ist auch, dass weder eine Verkleidung noch das Alter vor Konsequenzen schützen. Bei Taten von Kindern unter 14 Jahren werden nämlich die Eltern voll haftbar gemacht. Wirken Sie auf Ihre Kinder ein, ein friedliches Halloween zu feiern, das ihnen und anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Freude und Spaß bereitet.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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