Seit fast zwei Jahren sind die mit elektronischen Detektionssystemen ausgestatteten Sammelfahrzeuge des ZAKB im Kreis Bergstraße unterwegs, um die braunen Tonnen auf falsch entsorgte Abfälle zu prüfen. Durch die Maßnahme soll die Qualität der Bioabfälle verbessert und die strengen gesetzlichen Vorgaben unter anderem durch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) eingehalten werden.
Ab Montag, 26. Juni 2023 sind die Detektoren nun auch in der neuen ZAKB-Mitgliedskommune Wald-Michelbach im Einsatz.
Zwei Phasen: Erst die Gelbe Karte, dann die Rote
Die Umsetzung erfolgt – wie in den anderen Gemeinden zuvor – in zwei Schritten: auf eine vierwöchige Verwarnphase folgt anschließend der Regelbetrieb.
Erkennt das System in der Verwarnphase Fremdstoffe in einem Abfallbehälter, markiert der Müllwerker die Tonne mit einer Gelben Karte: Der Bürger wird gebeten, den Abfall zukünftig richtig zu trennen, sonst kann der Behälter nicht mehr geleert werden. Zudem erhält er durch die Karte Informationen, was über den Bioabfall entsorgt werden kann und was nicht hineindarf. In dieser Phase wird die Tonne trotz falscher Befüllung noch geleert.
Im anschließenden Regelbetrieb werden falsch befüllte Tonnen mit einer Roten Karte versehen und nicht mehr geleert: Der Bürger kann die Tonne nachsortieren und diese am nächsten Abfuhrtermin erneut bereitstellen oder sich bei unserer Kundenberatung melden um den falsch befüllten Behälter gegen Gebühr als Restabfall entsorgen lassen.
Unter www.zakb.de/biodetektor sind die wichtigsten Informationen zum Einsatz der Detektionssysteme noch einmal zusammengefasst.
Was darf in die Biotonne und was nicht?
Grundsätzlich gehören alle Küchen- und Gartenabfälle in die braune Biotonne – lose, eingewickelt in Zeitungspapier oder verpackt in einer Papiertüte.
Als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ deklarierte Plastiktüten und -produkte wie Geschirr oder Kaffeekapseln dürfen nicht in den Bioabfall. Sie zersetzen sich in den Anlagen des ZAKB nicht schnell genug und müssen daher mühsam aussortiert und als Restabfall entsorgt werden.
Das darf in die Biotonne:
Obst-, Gemüse- und Salatabfälle, Eierschalen, Knochen und Fischgräten, Kaffeesatz und -filter, Teebeutel, Frittierfett aufgesaugt in Zeitungspapier oder Küchenkrepp, Lebensmittel ohne Verpackung, Gartenabfälle wie Blumen, Rasen- und Grünschnitt, Rinde, Schalen von Zitrusfrüchten.
Das darf nicht in die Biotonne:
Plastikbeutel, auch aus biologisch abbaubaren Kunststoffen, Glas, Staubsaugerbeutel, Asche, Windeln, Zigarettenkippen und Tabak, Tierkot.
Abfalltrennung leicht gemacht
Um das richtige Trennen zu erleichtern, bietet der ZAKB den farbenfrohen Abfallbehälter BiOTONi an. Der praktische Alltagshelfer ist spülmaschinenfest, lässt sich luftdicht verschließen und sieht in der Küche auch noch prima aus.
Erhältlich ist der BiOTONi für 10 EUR auf zahlreichen ZAKB-Wertstoffhöfen sowie in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen: Touristinformation Heppenheim, Rathaus Bensheim, Bürgerbüro Lorsch, Rathaus-Service Lampertheim, Küchenstudio „Küchen mit Biss“, Viernheim.
Sowie auf den Wertstoffhöfen:
Bensheim, Bürstadt, Einhausen, Fürth, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Rimbach, Viernheim, Energiepark Lampertheim-Hüttenfeld.
Quelle & Bild: Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)