Das Warten hat für einen Großteil der hessischen Schülerinnen und Schüler ein Ende: Ab dem 18. Mai 2020 soll es in eingeschränktem Umfang wieder Präsenzunterricht geben, und zwar in den 4. Jahrgangsstufen an Grundschulen, in der Sekundarstufe I (also den weiterführenden Schulen), der Einführungsphase der Sekundarstufe II, in Intensivklassen an weiterführenden und beruflichen Schulen sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine duale Ausbildung absolvieren. „Mit unserem Plan für einen zweiten, weitreichenden Schritt halten wir an dem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung der Schulen fest und arbeiten uns sukzessive von den älteren zu den jüngeren Schülerinnen und Schülern vor“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz am Dienstag (05.05.20) in Wiesbaden.
Bei ihrer Entscheidung orientiere sich die Landesregierung an den zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Unterricht für die 4. Klassen sowie den Erfahrungen aus den schriftlichen Abiturprüfungen, so der Minister. „Ich freue mich, heute ein weiteres Etappenziel auf dem langen Weg zurück zur schulischen Normalität ins Auge fassen zu können. Damit entlasten wir nicht nur die insgesamt 520.000 von dieser Maßnahme betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch zahlreiche Eltern, die ihre Kinder zum Teil seit Wochen zuhause betreuen und gleichzeitig ihrer eigenen Beschäftigung nachgehen müssen.“
Bereits bei der Bekanntgabe der teilweisen Schulöffnung für die Abschlussklassen hatte Lorz betont, wie wichtig es sei, die Hygienevorschriften der Gesundheitsbehörden und die notwenigen Abstandsregeln einzuhalten. „Diese Vorgaben gelten unverändert fort, gerade weil sich ab dem 18. Mai 2020 deutlich mehr Personen auf dem Schulgelände, im Eingangsbereich und auf den Gängen aufhalten werden, als es jetzt der Fall ist.“ Die Einhaltung werde vor allem bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern nicht immer leicht sein. „Ich bin mir aber sicher, dass unsere Schulen hierauf gut vorbereitet sein werden.“
Weiterer Schritt für den 2. Juni geplant
Zum 2. Juni 2020 sollen die Jahrgangsstufen 1-3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an den Grundschulen den Schulbetrieb in eingeschränktem Umfang ebenso wiederaufnehmen dürfen wie die restlichen vollschulischen Formen der beruflichen Schulen. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.
Der Plan des Kultusministeriums stehe unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin. Nachdem auch das Kabinett in Wiesbaden zugestimmt habe, sollen die Schulen am Donnerstag (07.05.20) offiziell über die weiteren Schritte informiert werden.
Bei denjenigen Schülerinnen und Schülern, die noch nicht wieder zurück in die Schule dürfen, bat der Minister um Verständnis für die Entscheidung. „Wir müssen die Infektionsgefahren weiter sorgfältig im Blick behalten. Zur Eindämmung der Pandemie ist es deshalb besonders an den Grundschulen zwingend erforderlich, die Schülerinnen und Schüler nicht auf einmal, sondern in zwei Schritten wieder in die Schule zu lassen.“ Damit gebe man den Schulleitungen zugleich die nötige Zeit, um Konzepte zur Organisation der Kleingruppen, zur Raumverteilung, zur Einsatzplanung der Lehrkräfte und zur Umsetzung des Hygieneplans zu entwickeln.
„Auch wenn wir die Schulen jetzt nach und nach wieder öffnen, ist eines klar: Unterricht, genau so wie er auf dem Stundenplan steht, wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Der Schulbetrieb wird in diesem Schuljahr neben dem Präsenzunterricht ebenso immer wieder von unterrichtsunterstützenden Lernsituationen zuhause geprägt sein müssen“, so Lorz abschließend.
Quelle: Hessisches Kultusministerium