Autobahnpolizei verhindert Weiterfahrt betrunkener Kraftfahrer/Brummifahrer und Fahrer von Kleintransporter mit 1,56 und 2,28 Promille

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Am Sonntagabend (17.03.19) kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Südhessen mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei wieder die Fahrtüchtigkeit von Brummifahrern, die auf den Parkplätzen und Rastanlagen entlang der A 5 und der A 67 an ihren geparkten Fahrzeugen angetroffen wurden.

Von 56 Fahrern waren zwei so alkoholisiert, dass eine Abfahrt verhindert wurde. Die Fahrzeugschlüssel eines polnischen Lastwagenfahrers, der auf der Rastanlage Lorsch Ost mit dem Ergebnis von 1,5 Promille überprüft wurde, blieben über Nacht bei der Polizei.

Noch länger auf seine Weiterfahrt wartet der ebenfalls aus Polen stammende Fahrer eines Kleintransporters, der auf der Raststätte Gräfenhausen mit einem Alkoholwert von 2,28 Promille kontrolliert wurde. Hier erfolgte die Verhinderung der Weiterfahrt durch die Ordnungshüter bis mindestens Montagmittag (18.03.19).

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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