Südhessen: Bilanz der Alkohol- und Drogenkontrollen an Fastnacht – Polizei kontrolliert über 3000 Fahrzeuge und beschlagnahmt 25 Führerscheine

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Über Fastnacht setzten sich auch dieses Jahr trotz vorheriger Ankündigung intensiver Kontrollen durch die Polizei wieder zahlreiche Autofahrer ans Steuer, obwohl sie zuvor Alkohol getrunken oder Rauschmittel genommen hatten. Wie die aktuelle Bilanz der Fastnachtstage 2019 zeigt, ziehen die Ordnungshüter Unbelehrbare konsequent aus dem Verkehr. Denn jeder, der sich im Alkohol- oder Drogenrausch ans Steuer setzt, handelt verantwortungslos. Nicht nur an den närrischen Tagen!

Von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch ereigneten sich in Südhessen 6 Verkehrsunfälle bei denen Alkohol im Spiel war. Glücklicherweise wurde hierbei niemand verletzt. Die Beamten des Polizeipräsidiums Südhessen kontrollierten in Darmstadt sowie in den Landkreisen Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis während der „tollen Tage“ insgesamt 3056 Fahrzeugführer. Davon mussten sich 745 wegen des Verdachts der Trunkenheit am Steuer einem Atemalkoholtest unterziehen. In 57 Fällen bestätigte sich dieser Verdacht. Darüber hinaus wurden in weiteren 57 Fällen noch einmal genauso viele Fahrten unter Drogeneinfluss festgestellt.

25 Autofahrer werden zunächst einmal auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen müssen, da ihre Führerscheine sofort sichergestellt wurden, wie beispielsweise der eines 30 Jahre alten Autofahrers aus Bensheim, der mit zirka 1,7 Promille in der Nacht zum Rosenmontag (04.03.) gegen 2.30 Uhr im Berliner Ring zunächst ein Straßenschild niederfuhr und anschließend erst mitten auf einem Kreisel zum Stehen kam. Es entstand ein Schaden von über 5000 Euro.

Kurioserweise wiesen zwei Fahrradfahrer am späten Fastnachtssamstag (02.03.) in Dieburg sowie ein Radler am Fastnachtsdienstag (05.03.19) gegen 22.00 in Darmstadt mit 2,62 und 2,28 Promille die höchsten gemessenen Atemalkoholwerte auf. Auch ihnen drohen Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Die absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer liegt bei 1,6 Promille, bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen können für Radfahrer aber auch ab 0,3 Promille schon strafrechtliche Konsequenzen, wie der Verlust des Führerscheins, drohen.

Auch nach der „närrischen“ Zeit gilt: „Kein Pardon für Promillesünder! Wer sich nach dem Feiern betrunken oder unter Drogeneinfluss hinters Lenkrad setzt, bringt sich und vor allem andere leichtfertig in Gefahr.“

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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