Hessisches Landeskriminalamt wünscht allen ein fröhliches und friedliches Halloween 2016

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HalloweenAm 31.Oktober findet das jährliche Halloweenfest statt: Kinder und Jugendliche ziehen verkleidet von Haus zu Haus und bitten um eine Spende in Form von Süßigkeiten oder ähnlichem. Neben harmlosen Streichen und Aufforderung „Süßes oder Saures“, kommt es leider immer wieder „Streichen“, die die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten: Insbesondere Sachbeschädigungen, Diebstahlsdelikte und Hausfriedensbruch sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten und werden an Halloween genauso verfolgt, wie an jedem anderen Tag im Jahr auch. Werden Kanalabdeckungen aus der Straße gehoben, kann das sogar tödlich enden. Auch vermeintlich lustige Aktionen, wie Eierwürfe an Hauswände, können sehr schnell teuer werden, wenn die eingetrockneten Reste nur noch durch eine professionelle Fassadenreinigung entfernt werden können. Die hessische Polizei rät Eltern dazu, ihren Kindern die Teilnahme an einem Halloweenumzug nicht zu verbieten. Gleichzeitig sollten sie aber ein wachsames Auge darauf haben, was ihre Kinder an diesem Abend vorhaben, mit ihnen über die Grenzen von Streichen und deren mögliche Konsequenzen sprechen. Auch für Eltern kann Halloween zum „Horror“ werden, da sie für Straftaten ihrer minderjährigen Kinder in Einzelfällen haftbar gemacht werden können.

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt


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