Darmstadts Umweltdezernentin Brigitte Lindscheid bittet Bürgerinnen und Bürger um Vorschläge zum Lärmaktionsplan

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StraßenverkehrDas Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt gebeten, im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung zur zweiten Stufe des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr, auch Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern an den RP zu übermitteln. Da ein Lärmaktionsplan immer in Absprache mit den betroffenen Kommunen erfolgt, können ab sofort und bis spätestens 22. Mai 2013 entsprechende Stellungnahmen auch beim städtischen Umweltamt, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt, schriftlich, telefonisch unter 06151/13-3280/-3283 oder per E-Mail an umweltamt [at] Darmstadt [dot] de abgegeben werden.

„Schon in der ersten Stufe des Lärmaktionsplans für den Bereich Straßenverkehr hat die Stadt Darmstadt erfolgreich Maßnahmen benannt und umgesetzt. Dazu gehören etwa die Festsetzung von Tempo 30 nachts in der Heinrichstraße oder auch der Einbau von lärmreduzierendem Asphalt auf dem Haardtring zwischen Holzhofallee und an anderen belasteten Stellen. Straßenverkehr gilt als Hauptverursacher der Lärmbelastung in Ballungsräumen, die Reduzierung des Straßenlärms ist für uns eine zentrale Aufgabe, die es zu lösen gilt. Eine interne Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltamtes prüft bereits, welche weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung innerhalb des Stadtgebietes in den nächsten Jahren umgesetzt werden können. Vorschläge aus der Bürgerschaft für die zweite Stufe des Lärmaktionsplanes sind daher sehr willkommen“, so Umwelt- und Verkehrsdezernentin Brigitte Lindscheid.

Gleichzeitig bedauert Stadträtin Lindscheid, dass die Umsetzung der Lärmminderungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) für die Lärmminderungsplanung zwar Teilpläne für Schienenlärm, Straßenlärm und Fluglärm mit Untersteilungen nach Lärmverursachern vorsieht, die tatsächlichen Lärmbelastungen jedoch nicht wiedergibt: „Betroffene Gebiete leiden meist unter mehreren Lärmverursachern gleichzeitig, die aber nicht gemeinsam in einem Plan dargestellt werden. Die Gesamtbelastung durch die drei Hauptlärmquellen Straße, Schiene und Flugzeug gilt es festzustellen, um realistische Lärmminderungsmöglichkeiten aufzuzeigen und sie einzufordern. Eine solche Gesamtbetrachtung muss die Grundlage aller Maßnahmen zur Lärmminderung in unseren hochbelasteten Ballungsräumen sein“.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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