Auf die in Darmstadt ausgeschriebene UKW-Frequenz, die derzeit von Radar e. V. – Radio Darmstadt genutzt wird, hatte sich neben Radar e. V. auch Dissent – Medienwerkstadt Darmstadt e. V. beworben. Für beide Antragsteller konnte die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) am Montag (29.10.12) feststellen, dass die nach dem Gesetz erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Den Bestimmungen des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (HPRG) entsprechend, hat die LPR Hessen ein Einigungsverfahren durchzuführen: Da sich zwei zulassungsfähige Bewerber um die Nutzung einer Frequenz bewerben, haben sich diese – unter Moderation der LPR Hessen – um eine interne Verständigung zu bemühen. Für den Fall, dass eine Einigung innerhalb einer bestimmten Frist nicht zustande kommt, hat die LPR Hessen eine Auswahl nach den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätzen zu treffen.
Quelle: Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)