HSE zahlt Kunden überhöhte Umsatzsteuern für Wasserhausanschlüsse zurück

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HEAG Südhessische Energie AG (HSE)Rund 4.000 Kunden der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE) dürfen sich freuen: Wer nach dem 10. August 2000 einen neuen Trinkwasserhausanschluss von der HSE erstellen, reparieren oder verändern ließ, bekommt Geld zurück. Und zwar die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent und dem gezahlten vollen Umsatzsteuersatz, der bis zum bis 31. Dezember 2006 16 Prozent betrug und seit 1. Januar 2007 bei 19 Prozent liegt.

Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als von der Trinkwasserlieferung unabhängige eigenständige Leistungen zu sehen sind. Daher sei eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen diese Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert.

In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent sowohl für Neubauten als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse und kann für alle entsprechenden Arbeiten seit dem 11. August 2000 rückwirkend geltend gemacht werden.

„Die HSE kommt den Kunden, die seit dem Jahr 2000 die hohen Steuersätze bezahlt haben, kundenfreundlich entgegen“, sagt Jürgen Hein-Benz, Leiter der Konzernkommunikation. Die betroffenen Kunden werden von der HSE-Vertriebstochter ENTEGA, die auch für die Abrechnung des Wasserverbrauchs zuständig ist, in den nächsten Wochen mit einem Schreiben über die Rückzahlung informiert. „Wir werden die Bearbeitung schnellstmöglich vornehmen, aufgrund der Vielzahl der Fälle wird dies jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen“, sagt Jürgen Hein-Benz.
Für einen durchschnittlichen Hausanschluss beträgt die Rückzahlung des Umsatzsteueranteils zwischen 200 und 300 Euro.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.hse.ag/.

Quelle: HEAG Südhessische Energie AG (HSE)


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