Die Lage kann nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel epidemiologisch nicht in gleicher Weise wie im restlichen Jahr bewertet werden. Schulen und Kitas sind bundesweit geschlossen, Kontaktmuster und Mobilitätsverhalten sind anders. Da in dieser Zeit weniger Personen eine Arztpraxis aufsuchen, werden weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt. Dadurch werden auch weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet. In dieser Zeit werden auch nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI Daten übermitteln.
Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch (28.12.22) mit Stand 03.08 Uhr mitteilte, erreicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 239,3 (Neuinfektionen mit dem COVID-19-Virus pro 100.000 Einwohner*innen binnen sieben Tagen) (311,3 vor einer Woche). Es handelt sich um 382 neue Fälle in den letzten sieben Tagen.
Mit Stand 27.12.2022 werden in Darmstadt 6 Personen intensivmedizinisch behandelt, davon werden 3 Personen invasiv beatmet. Die Belegungsrate aller Intensivbetten (nicht nur COVID-19) beträgt 90%. Der Anteil von COVID‑19 Patient*innen an Intensivbetten beträgt 5%.
Aktuell sind in in der Wissenschaftsstadt Darmstadt insgesamt 263 Menschen an oder mit COVID-19 gestorben.
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Inzidenz in den Landkreisen (28.12.22)
In Klammer die Zahlen vom vergangenen Mittwoch.
Darmstadt-Dieburg: 223,3 (233,7)
Odenwaldkreis: 237,2 (298,1)
Bergstraße: 217,9 (264,0)
Groß-Gerau: 161,4 (179,5)
Offenbach: 227,7 (208,1)
Die Inzidenz in Hessen liegt bei 220,3 (215,9).
Die Daten geben den Stand des RKI-Dashboards von 03.08 Uhr wieder, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des RKI sind möglich.
Die Inzidenz liefert kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik.
Grundsätzlich muss als Mund-Nase-Bedeckung in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs eine medizinische Maske getragen werden. Leider ist zu beobachten, dass immer mehr Menschen dem nicht mehr nachkommen oder die Maske nicht korrekt tragen. Da in Bussen und Bahnen oft kein Abstand eigehalten werden kann, ist es unverzichtbar dort eine Maske zu tragen um sich und andere zu schützen.
Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar wird dringend empfohlen, da sie besser Ansteckungen verhindert.
Kinder unter 6 Jahren müssen keinerlei Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.