Mit Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen ist der Zoo Vivarium weiterhin für geimpfte und genesene Personen sowie für Schulkinder, die regelmäßig dreimal wöchentlich getestet werden, geöffnet (Paragraf 2, Nr. 3 und Nr. 5 sowie Paragraf 33 Nr. 3 CoSchuV). Die erforderlichen Nachweise und amtlichen originalen Ausweispapiere werden an der Zookasse kontrolliert. Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die nicht eingeschult sind, betrifft das nicht (Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 CoSchuV). Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gibt es ebenfalls Ausnahmen (Paragraf 18 Absatz 1 Satz 4 CoSchuV).
In den geöffneten Tierhäusern (Vogelhalle, Schopfmakaken-, Binturong- und Tropenhaus, Aquarien-/Terrarienhaus) gelten weiterhin die Maskenpflicht und Abstandsregel. Das Tapirhaus bleibt geschlossen. Das zugrundeliegende Hygienekonzept für den Zoo Vivarium orientiert sich an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.
Eintrittskarten für den Zoobesuch sind über das Ticketportal unter www.tickets.zoo-vivarium.de und an der Zookasse erhältlich.