Weitere Ämter der Stadtverwaltung öffnen

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Schrittweise werden die Stadthäuser der Wissenschaftsstadt Darmstadt wieder geöffnet: So werden ab Dienstag (02.06.20) auch die Ämter in der Frankfurter Straße 69+71 und Bad Nauheimer Straße 2+4 nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

„Bei all unseren Lockerungsmaßnahmen, die wir nach und nach einleiten, müssen wir behutsam vorgehen. Ich habe Verständnis dafür, dass der Wunsch nach einer zügigen Rückkehr zu unseren gewohnten Normalität vor der Pandemie da ist – dass die Dinge wieder einfacher und etwas bequemer werden“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Aber wir alle tragen aktuell die Verantwortung dafür, dass die positive Entwicklung der letzten Wochen anhält. Daher öffnen wir die Ämter für den Publikumsverkehr schrittweise, passen in jedem Amt die vorhandene Infrastruktur an die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln an und es wird bis auf weiteres notwendig sein, Termine für eine persönliche Vorsprache zu vereinbaren. Bei all unseren Maßnahmen müssen wir uns darüber im Klaren sein: das wichtigste bleibt der Schutz unserer Gesundheit“, so Partsch weiter.

Für Amtsgänge gilt, dass alle Besucherinnen und Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen und die Stadthäuser nur betreten dürfen, wenn sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Im Zuge der Anpassung der Ämter an die momentan geltenden Regeln werden in der Frankfurter Straße unter anderem Ständer mit Desinfektionsgel im Haupteingang aufgestellt, die Reinigungsarbeiten des EAD deutlich ausgeweitet und es wird eine Beschilderung zu Hygieneregeln, Laufwegen und Besucherströmen angebracht. Die Pforte wird von 7 bis 17 Uhr besetzt sein. Die Kolleginnen und Kollegen dort werden Einlasskontrollen durchführen und den Bürgerinnen und Bürgern bei der Orientierung helfen. Außerdem wird die Zugangs- und Ausgangssituation für Besucher am Haupteingang getrennt und Bodenmarkierungen aufgebracht.

Für das Amt für Interkulturelles und Internationales in der Bad Nauheimer Straße 4 gilt, dass Besucherinnen und Besucher für das Eintreten in die Büroräume zunächst an der Haupteingangstür und dann erneut im ersten Stock an der Eingangstür des Amtes klingeln müssen, wo sie dann in Empfang genommen werden.

Die Büroräume können von externen Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Um den Mindestabstand einhalten zu können, kann maximal eine Besuchergruppe mit maximal zwei Personen zur gleichen Zeit im Amt für höchstens eine Stunde anwesend sein. Besuchertoiletten stehen nicht zur Verfügung, Getränke werden nicht angeboten.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, Unterlagen (Stift, Papier usw.) selbst mitzubringen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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