Vielzahl an Verstößen bei Abstandsmessungen auf der A 5 festgestellt – 21 Fahrverbote drohen

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Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen führten am  Donnerstag (30.01.20) Abstandskontrollen auf der A 5 zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Kreuz durch.

In einem Zeitraum von etwa einer Stunde wurden von den Ordnungshütern insgesamt 129 Abstandsverstöße festgestellt.

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand weniger als den halben Tachowert beträgt und hat neben einem Bußgeld auch immer Punkteeintragungen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zur Folge.

21 der Fahrer droht als Folge der Messungen zudem ein mindestens einmonatiges Fahrverbot, da sie den Sicherheitsabstand erheblich unterschritten, was bei einem Abstand von weniger als 30 Prozent des halben Tachowertes vorliegt.

Trauriger Spitzenreiter war ein Wagenlenker aus Sachsen, der bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h gerade einmal einen Abstand von 12 Metern zum vorderen Fahrzeug einhielt. Für diese Fahrweise erwartet den Fahrzeugführer ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Unter den festgestellten Verkehrssündern befanden sich auch 20 Lastwagenfahrer die den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern nicht einhielten.

Weil mangelnder Sicherheitsabstand eine der Hauptursachen für teils schwere Verkehrsunfälle ist, werden diese Kontrollen auf den südhessischen Autobahnen auch in Zukunft fortgesetzt.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen


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