Aktuelle Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH): Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht zu beanstanden

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Am Freitag (18.05.12) wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 10. Mai 2012 zum 3. Normenkontrollverfahren zur Gültigkeit der städtischen Abwasserbeitrag- und Gebührensatzung zugestellt. Der VGH hat alle Einwendungen des Antragsstellers IG Abwasser gegen die Gültigkeit der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung zurückgewiesen.

Dabei hat das Gericht festgestellt, dass die Wahl eines dreijährigen Kalkulationszeitraumes für die Abwassergebühren durch die Stadt rechtmäßig ist und auch die von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzten Personalausgaben und Versorgungsaufwendungen nicht überhöht sind. Auch die von der Stadt in die Gebührenkalkulation eingestellten Abschreibungen, Kosten für Kanalsanierungen und Kosten für die Reinigung der Sinkkästen in den Wasserabläufen der Straßen seien nicht zu beanstanden.

Der VGH stellt zudem fest, dass die von der Stadt an die HSE Abwasserreinigung GmbH & Co. KG gezahlten Abwasserreinigungsentgelte, die in die Gebührenkalkulation einfließen, nicht überhöht und damit rechtmäßig sind. Auch die in der Gebührenkalkulation der Stadt enthaltenen Angaben zu Frischwassermengen, Fremdwassermengen, Drainagewasser, Brauchwasser- mengen aus Zisternen und das pauschalierte Absetzen von Frischwassermengen in bestimmten Fallkonstellationen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nicht beanstandet

Der Kämmerer der Wissenschaftsstadt Darmstadt, André Schellenberg, begrüßt das Urteil des VGH: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun zum dritten Mal eine Normenkontrolle der IG Abwasser in sämtlichen Punkten zurückgewiesen. Die städtische Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung ist damit erneut höchstrichterlich auf Herz und Nieren geprüft worden, ohne dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof auch nur irgendetwas an der Satzung und der entsprechenden Gebührenkalkulation auszusetzen hätte. Damit dürfte die Darmstädter Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung eine der am gründlichsten geprüften Satzungen in ganz Hessen sein. Alle Spekulationen, die Stadt sei unredlich mit den Bürgern umgegangen, sollten jetzt ein Ende haben.“

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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