Schlagwort-Archive: Oberlandesgericht

Festnahme eines Beschuldigten im Kreis Bergstraße wegen des Verdachts der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) – und das Hessische Landeskriminalamt haben am Dienstag (10.10.23) im Kreis Bergstraße einen 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main festgenommen. Weiterlesen

17 Millionen Euro für klimafreundliche Energieversorgung

entegaRund 17 Millionen Euro hat ein Konsortium aus STEAG New Energies GmbH (Saarbrücken) und ENTEGA AG (Darmstadt) in die Energieversorgung der Technischen Universität Darmstadt investiert. In den 160 Gebäuden der TU werden jährlich etwa 54.000 MWh Strom, 62.000 MWh Wärme und 5.000 MWh Kälte verbraucht. Dies entspricht dem Energiebedarf einer Kleinstadt. In knapp drei Jahren Planungs- und Bauzeit wurde das Projekt umgesetzt. Weiterlesen

Wärme und Kälte – Grundsteinlegung für die Erweiterung der Energiezentrale Campus Lichtwiese

Die Energiezentrale auf dem Campus Lichtwiese der TU Darmstadt wird um einen Neubau erweitert: Das Gebäude wird eine komplexe Kälteversorgungsanlage sowie ein hocheffizientes Blockheizkraftwerk aufnehmen. Am Freitag (12. Mai  2017) wurde feierlich der Grundstein gelegt. Weiterlesen

Durchsuchungen und Festnahme

In einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§§ 129b Abs. 1, 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB) und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) haben Beamte des Hessischen Landeskriminalamts in den frühen Morgenstunden am 1. Februar 2017 insgesamt 54 Objekte Wohnungen, Geschäftsräume und Moscheen) in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Darmstadt, Limburg, Wiesbaden, im   Landkreis Offenbach, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Marburg-Biedenkopf und im Main-Taunus-Kreis durchsucht und einen dringend Tatverdächtigen festgenommen. Weiterlesen

Dr.-Karl-Heß-Platz vor Jonathan-Heimes-Stadion am Böllenfalltor eingeweiht

Oberbürgermeister Jochen Partsch hat am Sonntag (15.01.17) gemeinsam mit dem Präsidenten des SV Darmstadt 98, Rüdiger Fritsch, sowie dem Vorsitzenden des Fördervereins Liberale Synagoge, Martin Frenzel, den neuen Dr.-Karl-Heß-Platz vor dem Jonathan-Heimes-Stadion am Böllenfalltor eingeweiht. Weiterlesen

Magistrat beschließt Benennung des Platzes vor dem Merck-Stadion am Böllenfalltor in „Dr.-Karl-Hess-Platz“

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch (13.04.16) die Benennung des bisher namenlosen Platzes vor dem Merck-Stadion am Böllenfalltor in „Dr.-Karl-Heß-Platz“ beschlossen. Die Stadt würdigt damit das Engagement des von den Nationalsozialisten verfolgten ehemaligen jüdischen Ersten Vorsitzenden des SV Darmstadt 98, Dr. Karl Heß, der dem Verein von 1928 bis 1933 vorgestanden hatte und dabei maßgeblich die Idee des Breitensports vorangetrieben und an der Gesundung der Vereinsfinanzen gearbeitet hatte. Neben seinem Engagement für den SV Darmstadt 98 war Heß auch als Rechtsanwalt in Darmstadt tätig und arbeitete mehrere Jahre im Rechtsamt der Stadt. Weiterlesen

Urheberrechtstreit um Digitalkopien zur wissenschaftlichen Nutzung: TU Darmstadt erreicht Vorlage beim Europäischen Gerichtshof

BuchIn dem seit 2009 laufenden Rechtsstreit zwischen dem Ulmer Verlag und der TU Darmstadt über die Zulässigkeit der Digitalisierung und Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Bibliotheksbeständen hat der BGH entschieden, das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzugeben. Der Streit über die in §52b des deutschen UrhG vorgesehene Bereitstellung moderner Medienformen an „elektronischen Leseplätzen“ in wissenschaftlichen Bibliotheken ist aus der Sicht des BGH von grundsätzlicher Bedeutung und muss europarechtlich geklärt werden. Weiterlesen

TU fordert Freiheit für digitale Kopien – Sprungrevision gegen Urteil zur wissenschaftlichen Nutzung digitaler Texte eingelegt

karo 5Seit 2008 dürfen deutsche Bibliotheken Bücher, die sie erworben haben, digitalisieren und ihren Nutzern digitale Kopien zugänglich machen – unabhängig davon, ob Verlage eigene digitale Zweitversionen ihrer Print-Texte kostenpflichtig vertreiben oder nicht. Inhalt und Umfang des § 52b UrhG, der dies regelt, sind jedoch zwischen Bibliotheken und Verlagen juristisch umstritten.

Zwei einstweilige Verfügungsverfahren und ein erstes erstinstanzliches Urteil in einem Musterverfahren zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag brachten bislang keine Klarheit. Im Gegenteil: Es liegen unterschiedliche Urteilsbegründungen vor – mit zum Teil deutlich differierenden Ansätzen. Weiterlesen

„Wissenschaft braucht das Recht auf digitale Kopie“ – TU Darmstadt erzwingt Fortsetzung des Musterprozesses um das Recht auf Privatkopie für Bibliotheksnutzer

BuchDie Technische Universität Darmstadt wird weiter für das Recht von Bibliotheken kämpfen, Printwerke aus ihrem Bestand auch in digitaler Form zugänglich zu machen. Dieses Recht wurde den Bibliotheken im Jahr 2008 im Zuge einer Änderung des Urheberrechts vom Gesetzgeber zugebilligt und von der Bibliothek der TU Darmstadt genutzt. Seitdem muss sich die TU Darmstadt rechtlich gegen einen Verlag und den Börsenverein des deutschen Buchhandels wehren, die zum einen fordern, eine Digitalisierung ihrer Printwerke nur im Einverständnis mit ihnen vorzunehmen und zum anderen den Lesern das grundsätzliche Recht auf Erstellung einer Kopie zum persönlichen Gebrauch verwehren wollen. Nachdem die TU Darmstadt im Sommer 2010 eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht akzeptiert und den Weg der Klageerzwingung beschritten hatte, erhob die Verlagsseite Klage gegen die TU Darmstadt. Weiterlesen

Urteil schränkt Bibliotheksrechte der TU Darmstadt ein

BuchDie Technische Universität Darmstadt bedauert das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 24.11.09 und die damit nun sehr eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der von Bibliotheken eigenständig digitalisierten Medien. Anlass ist ein seit März diesen Jahres laufender Rechtsstreit zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag zur Auslegung des neuen § 52b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 1.1.2008. In seiner heute zugestellten Entscheidung verbietet das OLG Frankfurt, anders als das Landgericht Frankfurt in seinem erstinstanzlichen Urteil, nun auch die Möglichkeit des teilweisen Ausdrucks der digitalisierten Werke. Das Landgericht hatte bereits die Erstellung digitaler Kopien (Download) verboten. Weiterlesen