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Recht auf Ausdrucke ist gesichert

In dem von der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt entschiedenen Eilverfahren zur Digitalisierung von Bibliotheksbeständen wurde das Recht der Bibliotheken bestätigt, in ihrem Bestand befindliche Druckwerke unabhängig von eventuell bestehenden Angeboten der Verlage zu digitalisieren und ihren Nutzern elektronisch verfügbar zu machen.

Der Verleger Ulmer, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, hatte dieses Recht bestritten. Er verklagte die Technische Universität Darmstadt, ein von ihrer Universitäts- und Landesbibliothek digitalisiertes Werk seines Verlages künftig nicht mehr an PC-Arbeitsplätzen in den Räumen der Bibliothek zur Nutzung bereitzustellen. Weiterlesen