Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt Fortschreibung der Rahmenkonzeption Jugendgerichtshilfe zur Kenntnis – Abteilung „Jugendgerichtshilfe“ wird zur „Jugendhilfe im Strafverfahren“ umbenannt

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Oktober 2022, das fortgeschriebene Rahmenkonzept Jugendgerichtshilfe und die Umbenennung der Abteilung „Jugendgerichtshilfe“ zur „Jugendhilfe im Strafverfahren“ zur Kenntnis genommen.

„Die Tätigkeit der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren hat verdeutlicht, dass der Begriff ‚Jugendgerichtshilfe‘ nicht mehr zeitgemäß ist. Die Bezeichnung ‚Jugendhilfe im Strafverfahren‘ betont den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen im Ermittlungs- und Strafverfahren zu begleiten und in ihrer Entwicklung zu fördern – die Jugendhilfe steht dabei im Vordergrund. Daher habe ich die Initiative aus dem Jugendamt für die Änderung der Organisationsbezeichnung der Abteilung ‚Jugendgerichtshilfe‘ in ‚Jugendhilfe im Strafverfahren‘ unterstützt und freue mich, dass diese Namensänderung jetzt umgesetzt werden kann,“ so Bürgermeisterin Barbara Akdeniz.

Die Jugendgerichtshilfe ist eine Abteilung des Jugendamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ihre Aufgabe ist die Betreuung und Begleitung junger Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren, die mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind.
Im Dezember 2019 trat das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in Kraft. Damit einhergehend haben sich die Aufgaben der Jugendhilfe ausgeweitet.

„Professionelles Handeln in der Jugendgerichtshilfe braucht ein gut aufgestelltes Team und gute fachliche Grundlagen. Wir sind mit der Abteilung Jugendgerichtshilfe, jetzt Jugendhilfe im Strafverfahren, sehr gut aufgestellt im Sinne der jungen Menschen. Dies beinhaltet verlässliche Kooperationsbeziehungen und eine gute Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe, der Staatsanwaltschaft und der Polizei und die Begleitung sehr vieler Verfahren, die ohne Gerichtsurteil beendet werden können, zum Beispiel durch die Auflage von Weisungen. Durch den frühzeitigen Einsatz von pädagogisch relevanten Maßnahmen ist eine frühe Intervention möglich. Die Jugendgerichtshilfe profitiert von der räumlichen Nähe zu den anderen Abteilungen des Jugendamtes und zur Schuldnerinnen- und Schuldnerberatung“, so Akdeniz weiter. „Mich freut es sehr, dass die Jugendkriminalität in Darmstadt seit Jahren rückläufig ist. Mit der aktualisierten Rahmenkonzeption haben wir eine sehr gute Basis, um die Arbeit der Abteilung weiterhin für die Zukunft fachlich gut ausrichten zu können.“

Die Rahmenkonzeption, die als Handlungsleitfaden für die Tätigkeit der Fachabteilung gedacht ist, wurde vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fortgeschrieben. Hier wurde deutlich, dass der Jugendhilfeaspekt und der sozialpädagogische Blickwinkel auf die jungen Menschen im Mittelpunkt stehen. Exemplarisch hierfür ist der Ausbau der ambulanten Maßnahmen, mit denen vielfältige Möglichkeiten der Reaktionen auf delinquentes Verhalten junger Menschen geschaffen werden. Als weiteren relevanten Baustein bei der Hilfe und Unterstützung für junge Menschen, sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung, die Fortführung und Intensivierung der Kooperationen mit Trägern der freien Jugendhilfe, Justiz und Polizei.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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