Magistrat beschließt Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in „Wixhausen Ost“ und „Arheilgen West“ und der dazugehörigen Vorkaufsrechtssatzungen

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Oktober 2022, die Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in „Wixhausen Ost“ und „Arheilgen West“ formal beschlossen. Der Beschluss knüpft an die Pressekonferenz vom 6. September 2022 an, in der Oberbürgermeister Jochen Partsch und Planungsdezernent Michael Kolmer über die Entscheidung der Stadt informiert hatten, die vorbereitenden Untersuchungen im Darmstädter Norden mit sofortiger Wirkung zu beenden.

„Anlass der vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme waren die Überlegungen zu einer gewerblichen Entwicklung, um auch Raum für zukunftsorientierte gewerbliche Entwicklungen zu haben, sowohl für die Versorgung bereits ansässiger Unternehmen mit Erweiterungsflächen als auch die Befriedigung der Nachfrage nach Flächen für gewerbliche Neuansiedlungen. In Teilen der Öffentlichkeit wurde gemutmaßt, dass unabhängig von den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen an den Planungszielen festgehalten wird. Ich bin der Auffassung, dass die sorgsame und abwägende Überprüfung von Planungserfordernissen hier der konkurrierenden Ziele von Klimaschutz, Gewerbeflächen und Infrastrukturentwicklung auf einer kontroversen, aber immer an der Sache orientierten Diskussion geführt werden muss. Das ist in den Planungsbegleitforen mit den beteiligten Ämtern, Verbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Betroffenen gelungen. Wir sind jetzt aber weiter gefordert, Untersuchungen für Infrastruktur, Wohnraummobilisierung und Gewerbeentwicklung vorzunehmen. Wenn Darmstadt eine ökologische, soziale und dynamische Stadt bleiben will, brauchen wir Stadtentwicklung statt Stadtverhinderung“, erklärte Oberbürgermeister Jochen Partsch.

Mit der Beendigung der vorbereitenden Untersuchungen sind auch die Voraussetzungen für die Vorkaufsrechtssatzungen der betreffenden Gemeindegebiete entfallen. Deshalb hat der Magistrat nun auch die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzungen „Wixhausen Ost“ und „Arheilgen West“ beschlossen.

„Förmliche Planverfahren sind immer ergebnisoffen und erfordern in den laufenden Prozessen fortwährend von der Verantwortung für die gesamte Stadtentwicklung getragene Abwägungsentscheidungen. Die Beendigung der vorbereitenden Untersuchungen war nach den vorliegenden Erkenntnissen aus den Umweltgutachten zu den Themen Gewerbeflächenbedarf und -potential, Klima, Boden und Artenschutz notwendig. Auf Basis des erreichten Erkenntnisstands wird davon ausgegangen, dass die klimatischen, ökologischen und naturschutzfachlichen Nachteile gegenüber einer möglichen gewerblichen Entwicklung nicht aufgewogen werden können“, erläuterte Umwelt- und Planungsdezernent Michael Kolmer.

Die Entscheidungen des Magistrats werden der Stadtverordnetenversammlung in der Dezembersitzung des Parlaments zur Beschlussfassung vorgelegt.

Hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung wird die Stadt künftig mehr auf Flächenrecycling, die Aufwertung bestehender Gewerbegebiete und die Schaffung funktionsgemischter Quartiere setzen. „Der Masterplan DA2030+ gibt hierfür zahlreiche Handlungsempfehlungen vor, anhand derer die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine angepasste Gewerbeflächenstrategie entwickeln wird. Die bereits vorliegenden Gutachten haben wichtige Erkenntnisse über den Darmstädter Norden, zum Teil sogar für die Gesamtstadt, geliefert, die weiterverwendet werden können.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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