Einprozentgrenze für Absenkung von Mieterhöhungen bei mittleren Einkommen in Wohnungen der bauverein AG

Teilen

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage weist die Wissenschaftsstadt Darmstadt erneut auf die mit der bauverein AG vereinbarte Einprozentgrenze für die Absenkung von Mieterhöhungen bei mittleren Einkommen in frei finanzierten Wohnungen der bauverein AG hin. Grundlage ist hierfür das Wohnungspolitische Konzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Verbindung mit der Kooperationsvereinbarung mit der bauverein AG.

„Im Rahmen unseres Wohnungspolitischen Konzepts haben wir die Reduzierung von Mieterhöhungen bei mittleren Einkommen mit einer Einprozentgrenze mit der bauverein AG vereinbart. Hiervon können alle Mieterinnen und Mieter der bauverein AG Gebrauch machen, die in frei finanzierten Wohnungen leben. Die individuelle Prüfung der Berechtigung zur Absenkung der Mieterhöhung wird vom Amt für Wohnungswesen innerhalb einer festgelegten Frist, die im Mieterhöhungsschreiben angegeben ist, gerne vorgenommen. Nutzen Sie die Möglichkeit und senken Sie dadurch unter Umständen Ihre Mietbelastung“, so Bürgermeisterin Barbara Akdeniz.
Die hierbei anzuwendenden Einkommens- und Vermögensgrenzen richten sich nach den mittleren Einkommen des Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG).

Um eine fachliche Beratung und Berechnung vorzunehmen, bearbeitet das Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Anträge. Das Angebot werde sehr gut angenommen, berichtet Akdeniz. Bis heute gebe es bereits 2.052 schriftliche oder mündliche Beratungskontakte. In den Jahren 2020 und 2021 wurden für 910 Haushalte bis dato eine Bescheinigung zur Reduzierung der Mieterhöhung ausgestellt. Im Jahr 2022 waren es bis zum 31. August bereits 304 Bescheinigung zur Reduzierung der Mieterhöhung.

„Mit der Umsetzung der Mieterhöhungsbegrenzung auf ein Prozent halten wir Mieten stabil und sorgen, gerade in diesen schwierigen Zeiten mit unseren kommunalen wohnungspolitischen Möglichkeiten, für bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die nicht in geförderten Wohnungen leben aber deren Einkommen dies ermöglichen würde. Es freut mich, dass bereits vielen Mieterinnen und Mietern eine positive Bescheinigung ausgestellt werden konnte. Die bauverein AG erweist sich damit wiederholt als verlässliche Partnerin der Stadt bei der Erhaltung kostengünstigen Wohnraums“, so Bürgermeisterin Akdeniz.

„Die bauverein AG sieht sich in der Resonanz auf die Kooperationsvereinbarung mit der Stadt darin bestätigt, dass wir soziale Belange gut im Blick haben. Bezahlbarkeit ist für unsere Mieter und Mieterinnen eine individuelle Einschätzung. Wir wollen bei all unseren Entscheidungen allgemein gültigen Maßstäben von Angemessenheit und Fairness folgen. Als Unternehmen gilt für uns aber auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Nur so können wir unseren Auftrag erfüllen, Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Für uns ist dabei entscheidend, dass wir niemanden verdrängen. Wir sind bemüht, gerade langjährigen Mietparteien in stabilen Nachbarschaften ein sicheres Wohnen zu ermöglichen“, so Sybille Wegerich, Vorstand der bauverein AG.

Für entsprechende Rückfragen zur Einprozentbegrenzung der Mieterhöhungsverlangen oder bei Interesse an einem Wohnungstausch steht das Amt für Wohnungswesen, Wohnungsvermittlungsstelle, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt, in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder unter wohnungsamt@darmstadt.de zur Verfügung.

Dort kann auch die Registrierung für eine geförderte Wohnung vorgenommen werden.
Weitere Informationen über die persönliche Ansprechpartnerin können auf der Internetseite eingesehen werden.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen