Bundestagswahl: Wissenschaftsstadt verschickt Wahlbenachrichtigungen zur 20. Bundestagswahl ab 18. August – Briefwahlunterlagen können ab 16. August beantragt werden

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beginnt ab Mittwoch, 18. August, mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen für die anstehende 20. Bundestagswahl am 26. September 2021. Der Versand erfolgt nach und nach bis zum 5. September 2021. Wer bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 10. September 2021 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

„Wir appellieren an alle Darmstädterinnen und Darmstädter von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Abgabe der eigenen Stimme ist die einfachste und effektivste Möglichkeit zur Gestaltung und Unterstützung unserer Demokratie. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger unbedingt zur Beteiligung an der Bundestagswahl auf“, erklärt Oberbürgermeister und Wahlleiter Jochen Partsch. „Die Stadt sorgt mit umfassenden Sicherheitsmaßnahmen dafür, dass das Infektionsrisiko bei Präsenzwahl so gering wie möglich gehalten wird. Für diejenigen, die dennoch nicht vor Ort ihre Stimme abgeben möchten, bietet sich die Beantragung von Briefwahlunterlagen an. Dies ist bereits ab dem 16. August 2021 möglich.“

Ausführliche Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gibt es auf: www.darmstadt.de/bundestagswahl.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auch das für die Bürgerinnen und Bürger zugeordnete Wahllokal. „Aufgrund von einigen wenigen Änderungen bitten wir ausdrücklich darum, vorab zu prüfen, in welchem Wahllokal gewählt werden kann“, so Partsch weiter.
Änderungen der Wahllokale können ebenfalls auf www.darmstadt.de/bundestagswahl  eingesehen werden. Auch gibt es an dieser Stelle Hinweise im Umgang mit der Corona-Pandemie im Wahllokal. Die bekannten Hygieneregeln sind auch im Wahllokal anzuwenden.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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