Neue Parkgebührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt tritt zum 15. August 2021 in Kraft

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ParkenAb dem 15. August 2021 gilt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine neue Parkgebührensatzung. Hintergrund ist der Beschluss der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 24. Juni 2021 zur Erhöhung der Parkgebühren. Die neue Satzung wird am 14. August 2021 im Darmstädter Echo bekanntgegeben und tritt am Tag darauf offiziell in Kraft. Die digitale Freischaltung der Tarif-Umprogrammierung an den Parkscheinautomaten erfolgt am Montagvormittag, 16. August 2021. Parallel dazu werden im Laufe des Tages die Parkscheinautomaten angefahren und die Tarifschilder gewechselt. Der vollständige Austausch wird vermutlich noch am selben Tag, spätestens jedoch Dienstag, 17. August 2021 abgeschlossen sein.

„Mit der Anpassung der Parkgebühren wird ein weiterer Punkt des ‚Sofortprogramm Klimaschutz‘ umgesetzt, das im letzten Jahr beschlossen wurde. Gemäß Straßenverkehrsrecht können Kommunen für das Parken Gebühren erheben. Im Vergleich zu den anderen Oberzentren der Region Rhein-Main waren die bisherigen Gebühren und ist auch die jetzt im Juni beschlossene Erhöhung als sehr moderat anzusehen und in jedem Fall vertretbar“, so Verkehrsdezernent und Stadtrat Michael Kolmer.

Die Erhöhung der Gebühren der Parkzonen I, II und III erhöhen sich im Einzelnen wie folgt:

In Zone I werden die Parkgebühren von 0,80 Euro je angefangene halbe Stunde auf 1,00 Euro je angefangene halbe Stunde erhöht.
In Zone II werden die Parkgebühren von 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde auf 0,75 Euro je angefangene halbe Stunde erhöht.
In Zone III werden die Parkgebühren von 0,30 Euro je angefangene halbe Stunde auf 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde erhöht.

Ergänzend zur Gebührenerhöhung der bisher vorhandenen Zonen wird eine weitere Gebührenzone IV eingerichtet, die das Gebiet rund um die Mathildenhöhe erfasst, für die in der gleichen Sitzung die Einführung der Parkraumbewirtschaftung beschlossen wurde. Da sich die Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung pandemiebedingt verzögert (längere Lieferzeiten für die Parkscheinautomaten), erfolgt die Einführung  in zwei Schritten. Zunächst wurde als Übergangskonzept eine Parkscheibenpflicht eingeführt (Höchstparkdauer zwei Stunden).  Zu einem späteren Zeitpunkt – der im Vorlauf öffentlich kommuniziert wird – erfolgt dann die Erhebung einer Parkgebühr. Die Parkgebühren westlich der Pützerstraße werden dann einen Euro pro 30 Minuten betragen. Die Parkgebühren östlich der Pützerstraße – um den schützenswerten Bereich der denkmalgeschützten Mathildenhöhe herum – betragen künftig fünf Euro je angefangene halbe Stunde, wobei die Bewirtschaftung von montags bis sonntags rund um die Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden vorgesehen ist.

Das Gebiet der künftigen Parkraumbewirtschaftung im Gebiet rund um die Mathildenhöhe umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich der Alexanderstraße / Dieburger Straße, östlich vom Schlossgraben, westlich der DB-Gleise am Ostbahnhof sowie nördlich der Landgraf-Georg-Straße. Dieser Bereich entspricht der im Bewerbungsantrag der Unesco vorgeschlagenen Pufferzone um das Nominierungsgebiet; er wird durch Parkzonenbeschilderung gekennzeichnet. Die Parkstände auf der nördlichen Seite der Landgraf-Georg-Straße sowie die Parkstände auf der südlichen Seite der Dieburger Straße / Alexanderstraße werden durch Einzelbeschilderung ausgewiesen.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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