Krisenstab zur Covid-19-Pandemie: Anstieg der Inzidenz vor allem durch mehr Infektionen bei Jüngeren – 10 neue Fälle am Mittwoch – Inzidenz bei 32,5

Teilen

Der Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Juli 2021, erneut mit dem Fortschritt bei den Impfungen und mit den derzeit weiter steigenden Infektionszahlen in Darmstadt und möglichen Gründen dafür beschäftigt.
So zeigt eine Auswertung des Gesundheitsamts deutlich eine Verschiebung der Inzidenzen von den Älteren über 50 Jahren in der ersten Jahreshälfte hin zu den Jüngeren, vor allem zwischen 11 und 30 Jahren, in den letzten Wochen.

„Aus Sicht unserer medizinischen Experten ist der derzeit zu beobachtende Anstieg der Inzidenz in Darmstadt auf zunehmende Kontakte in jüngeren Altersgruppen zurückzuführen, die nun wieder vermehrt am sozialen und kulturellen Leben vor allem in den Städten teilnehmen, sich treffen, Veranstaltungen besuchen und dabei leider auch vereinzelt infizieren“, erläutert Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Zusätzlich ist es möglich, dass auch die mittlerweile dominierende Variante Delta, die eine höhere Infektiosität aufweist, das Infektionsgeschehen zusätzlich antreibt. Wir haben es weiterhin mit einem diffusen Infektionsgeschehen zu tun, es gibt keine größeren lokalen Ausbrüche, aber wir müssen und werden weiter sehr genau beobachten, wie sich das Geschehen entwickelt.“

Die Vorgaben des Landes Hessen sehen mit Inkrafttreten des neuen Eskalationskonzeptes* am Donnerstag (22.07.21) vor, dass bei Vorliegen eines diffusen Infektionsgeschehens neue Einschränkungen einen Tag nach Erreichen der Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen per Allgemeinverfügung von den Gebietskörperschaften gültig werden. Bleibt die Inzidenz danach 5 Tage in Folge wieder darunter, verlieren die Maßnahmen ihre Gültigkeit. „Sollte die Inzidenz also in den kommenden Tagen wieder über 35 steigen, so müssen wir entsprechend handeln. Unser dringender Appell, gerade an die jüngeren Bürgerinnen und Bürger ist aber, weiter mit Umsicht und Vorsicht zu agieren, um die Situation nicht weiter zu verschärfen!“, so OB Partsch weiter.

Wie das Gesundheitsamt mitteilt, sind für die Wissenschaftsstadt Darmstadt für Mittwoch (21.07.21) 10 laborbestätigte Fälle von Covid-19 dazugekommen, so dass kumuliert nun 5929 laborbestätigte Fälle in Darmstadt registriert sind. 5838 davon betrachtet das Gesundheitsamt als wieder genesen. Es gab keine weiteren Todesfälle. Die Inzidenz liegt bei 32,5.

In den Darmstädter Kliniken ist die Situation weiter ruhig und beherrschbar. Derzeit befinden sich im Klinikum Darmstadt zwei Personen mit einer Covid-Infektion auf der Intensivstation. Die übrigen Darmstädter Kliniken melden keine stationären Patientinnen und Patienten.

Das Impfzentrum berichtet, dass derzeit rund 760 Impfungen am Tag in den letzten sieben Tagen durchgeführt wurden. Dabei verteilen sich die Impfungen auf 50 Prozent Erst- und 50 Prozent Zweitimpfungen. Die konstante Anzahl bei den Erstimpfungen konnte allerdings nur mithilfe von Sonderaktionen aufrecht gehalten werden. So wurden bei der ersten Impfaktion für Kinder und Jugendliche am 16. Juli 2021, die insgesamt gut angekommen ist, 275 Impfungen durchgeführt. Dagegen, wurden am 17. und 18. Juli 2021 in Kranichstein von 500 möglichen nur 340 Impfungen durchgeführt. Die sogenannte „Happy Hour“ am Montag (19.) und Dienstag (20.07.21) von 18 bis 22 Uhr sei dagegen gut angenommen worden, hier wurden an beiden Tagen 400 Impfungen verabreicht. „Um die Impfquote weiter hochzuhalten wird das Impfzentrum in den kommenden Tagen und Wochen weitere derartige Aktionen durchführen“, erläutert dazu Oberbürgermeister Jochen Partsch.

In den Kitas ist die Situation derzeit ruhig, zwar gebe es vereinzelt Fälle, es ist aber kein Ausbruchsgeschehen festzustellen. In den Schulen starten in den ersten 14 Tagen nach den Sommerferien die sogenannten Präventionswochen mit einer verstärkten Testpflicht und einer Maskenpflicht am Platz.

Hinsichtlich des weiteren Turnus bei den Zusammenkünften hat sich der Krisenstab mit Blick auf die Feriensituation, die vergleichsweise gute Situation den Darmstädter Kliniken und die leicht rückläufige Tendenz bei der Inzidenz in der laufenden Woche darauf geeinigt, zunächst den wöchentlichen Rhythmus bei den Sitzungen beizubehalten. Sollte sich die Lage verschärfen, so behält sich das Gremium weiterhin vor, auch außerplanmäßig zusammenzutreten oder die Frequenz wieder zu erhöhen. Stand jetzt kommt der Krisenstab am Mittwoch, 28. Juli 2021, zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

*Verordnung des Landes Hessen:

Ab kumulativ 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt, einer Stadt oder einem Ort mit zentralörtlicher Funktion: Handelt es sich um ein diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, sind die nachstehenden Maßnahmen per Allgemeinverfügung anzuordnen. Bei einem nachweislich eng lokalisierten oder klar eingrenz- und damit eindämmbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, einem Betrieb oder in einer Kommune, können auch einzelne dieser Maßnahmen ergriffen werden oder die Maßnahmen auf die betroffene Einrichtung oder Kommune beschränkt werden:

– Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene); die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

– Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach Paragraph 16 Absatz 1 Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) nur mit Negativnachweis nach Paragraph 3 CoSchuV unabhängig von der Teilnehmerzahl (d.h. auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen).

– Einlass in die Innengastronomie nur für Gäste mit Negativnachweis nach Paragraph 3 CoSchuV.

– Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen nur für Gäste mit Negativnachweis nach Paragraph 3 CoSchuV.

– In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen die Vorlage eines Negativnachweises nach Paragraph 3 CoSchuV bei Anreise und bei längeren Aufenthalten einmal pro Woche.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen