Krisenstab zur Covid-19-Pandemie: Inzidenz sinkt weiter auf aktuell 60,7 – Ab 17. Mai Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 6 – Außengastronomie unter Auflagen – Vatertag: Viel Betrieb, aber keine Auffälligkeiten

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Der Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 14. Mai 2021, erneut mit den Konsequenzen beschäftigt, die sich aus der derzeit positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens und der daran angepassten Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ergeben. Dies hat Auswirkungen etwa auf die Außengastronomie, die unter Auflagen wieder erlaubt ist, und den Schulbetrieb (eine ausführlichere Aufstellung der dann greifenden genauen Regelungen des Landes Hessen s.u. unter Hintergrund*).

„Darmstadt hat gegenwärtig die niedrigste Inzidenz unter den hessischen Großstädten, und nach fünf Werktagen unter 100 entfällt hier ab Sonntag (16.05.21), 0 Uhr, die Bundesnotbremse mit ihren Regelungen“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Mit dieser Entwicklung hat sich – wie bei vielen Bürgerinnen und Bürgern deutlich spürbar ist – die Stimmung aufgehellt. Doch wir sind weit davon entfernt zu sagen, wir hätten die Pandemie überwunden. Im Gegenteil, wir sind noch mittendrin in der Covid-19-Pandemie, und so gilt es gerade jetzt, verantwortlich zu handeln. Vorsicht und Umsicht, Abstand und Maskentragen sind weiterhin geboten. Dann können wir die wieder gewonnenen Freiheiten weiter ausbauen.“ Die Allgemeinverfügung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Maskenpflicht im Stadtzentrum und Alkoholverbot beinhaltet, ist fortdauernd gültig; ihre Einhaltung wird durch Stadt- und Landespolizei kontrolliert.
Wie das Gesundheitsamt mitteilt, sind für die Wissenschaftsstadt Darmstadt für Freitag (14.05.21) 19 laborbestätigte Fälle von Covid-19 dazugekommen, so dass kumuliert nun 5565 laborbestätigte Fälle in Darmstadt registriert sind. 5225 davon betrachtet das Gesundheitsamt als geheilt. Die Inzidenz liegt bei 60,7. Die Rückkehr zu den Bestimmungen der Bundesnotbremse würde erfolgen, wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 100 liegt.

In den Darmstädter Kliniken bleibt die Situation stabil auf hohem Niveau; die allgemeine Tendenz zu sinkenden Fallzahlen spiegelt sich dort noch nicht wider. Auf Normal- und Intensivstation befinden sich im Klinikum Darmstadt 12 (16), im Elisabethenstift 12 (2) und im Alice-Hospital 5 (0) Patientinnen und Patienten mit Covid-19. In den Kinderkliniken wird derzeit ein Patient betreut.

Das Impfzentrum berichtet von großem Andrang in diesen Tagen, was hauptsächlich an vielen nötig gewordenen Umbuchungen bei den verabreichten Impfstoffen liegt. Inzwischen erfolgen bereits die Zweitimpfungen mit AstraZeneca, bei Unter-60-Jährigen entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission mit Biontech. Auch Angehörige der sogenannten kritischen Infrastruktur werden weiter geimpft. Ab Montag, 17. Mai 2021, kommt zudem der Impfstoff von Johnson und Johnson bei Älteren zum Einsatz.

Während die Kitas weiter im „Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen“ verbleiben (mit dem Appell an die Eltern, Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen), bereiten sich die Darmstädter Schulen auf die Rückkehr in den Präsenzunterricht vor, der bei einer anhaltenden Inzidenz unter 100 für die Klassen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen ab Montag (17.05.21) wieder vorgesehen ist. Je nach den örtlichen Bedingungen und in enger Absprache mit den Eltern wird dies in den einzelnen Schulen an unterschiedlichen Tagen der nächsten Woche geschehen. Empfohlen wird, Präsenzklassen zu teilen und in zwei Räumen zu unterrichten.

Am Himmelfahrtstag  („Vatertag“) waren, so berichtet das Ordnungsamt, viele Menschen auch dank des schönen Wetters in Wäldern und Parks unterwegs. Die Stadtpolizei kontrollierte unter anderem an Hotspots wie Orangerie oder Grube Prinz von Hessen, registrierte jedoch keine nennenswerten Verstöße.

Der Krisenstab kommt am Montag, 17. Mai 2021, zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

*Hintergrund:

Die neuen Regelungen des Landes greifen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten, die an oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt. Die neuen Regeln entsprechend der überarbeiteten Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung, Stufe 1 und 2 im Überblick:

Kontaktregelungen
Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)

Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)

Einkaufen / Einzelhandel
Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang
Übriger Einzelhandel: „Click and Meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen

Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen

Gastronomie/Tourismus
Stufe 1: Draußen: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Stufe 2: Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten.
Draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Sport
Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen. Schwimmen in Freibädern sowie in der Grube Prinz von Hessen bleibt untersagt.
Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich

Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet, Schwimmen auch in der Grube Prinz von Hessen erlaubt.

Kultur und Freizeit
Stufe 1: Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks): mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.
Drinnen (Museen, Schlössern, Zoos): mit Anmeldung und medizinischer Maske, Test empfohlen.

Stufe 2: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.

Veranstaltungen
Stufe 1: Drinnen: Nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)
Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.

Stufe 2: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen

Dienstleistungen / Körperpflege
Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test

Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Kita
Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule
Stufe 1: Klasse 1 bis 6: Präsenz, Klasse: 7 bis 11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz,
Testpflicht: 2 x pro Woche

Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2 x pro Woche


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