Sicherstellung von strafbewehrten Hanfprodukten

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Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Hessischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main haben am Mittwoch (24.03.21) insgesamt 17 Objekte im Rhein-Main-Gebiet durchsucht. Darunter befanden sich sieben sogenannte „Cannabidiol (CBD) Shops“.

Die Maßnahmen richteten sich gegen sechs Beschuldigte, alle deutsche Staatsangehörige, im Alter von 33 bis 42 Jahren aus dem Raum Darmstadt, Pfungstadt, Rüsselsheim und Kelsterbach. Es besteht der Tatverdacht des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Sie sollen in den von ihnen betriebenen Ladenlokalen CBD-Hanfblüten und CBD-Hanfprodukte verkauft haben, die missbräuchlich konsumiert werden können und damit strafbewährt sind.

Bei den Durchsuchungen der Objekte konnten u. a. diverse CBD-Öle, CBD-Blütenmischungen und CBD- haltige Lebensmittel (z. B. Tee) im unteren zweistelligen Kilogrammbereich als Beweismittel sichergestellt werden.

Die Beschuldigten wurden vor Ort entlassen und konnten nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahmen ihre Ladengeschäfte wiederaufnehmen.

Informationen zu CBD / Einordnung gem. BtMG durch StA:

Alle unverarbeiteten Cannabis-Produkte (insbesondere Blätter und Blüten) unterfallen unabhängig von ihrem THC-Gehalt (also auch unter 0,2% THC) dem Besitz- und Handelsverbot des Betäubungsmittelgesetztes. Der Umgang damit ist daher -abseits ärztlicher Verschreibung- strafbar und wird strafrechtlich verfolgt.

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt


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