Obdachlose dürfen Begleithunde mit sich führen

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Obdachlose mit Begleithund fallen nicht automatisch unter die Vorschrift des Bettelns mit Tieren. Darauf hat jetzt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Rafael Reißer in Darmstadt hingewiesen. Die Hunde dienten in diesen Fällen regelmäßig der Begleitung der Obdachlosen und nicht der Erwerbstätigkeit. „Problematisch und nach der Vorschrift verboten ist hingegen das Betteln dann, wenn Tiere beim Betteln bewusst eingesetzt werden, um Mitleid zu erregen und so die Spendenbereitschaft der Passanten erhöht werden soll“, erklärte Reißer. In der Vergangenheit war dies insbesondere der Fall, wenn ein Zirkus in der Nähe war und sodann mit Ponys oder Kamelidenarten gebettelt wurde.

Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird von der Stadtpolizei nicht gezielt kontrolliert. Lediglich beim Eingehen von Anzeigen wird dem nachgegangen und beim Betteln mit Tieren (Ponys und Kamelidenarten) auch geahndet. Im Januar gab es kein einziges Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betteln mit Tieren. Bei einem Erstverstoß würde in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro festgesetzt werden.

Rumänische Banden, die mit Welpen handeln, sind in Darmstadt derzeit nicht bekannt. In der Regel sind es eher die Endverteiler (der Banden), die maximal einen Wurf mit Welpen anbieten. Der letzte Wurf in dieser Hinsicht wurde durch das Veterinäramt im November 2020 beschlagnahmt.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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