Krisenstab zur Covid-19-Pandemie: Inzidenz in Darmstadt steigt auf 48,2 – Bei 50 Fällen pro 100 000 Einwohner tritt eine Sperrstunde für Gastronomie, ein Alkoholverkaufsverbot ab 23 Uhr und eine geänderte Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen in Kraft

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COVID-19Vor dem Hintergrund weiter steigender Fallzahlen in Darmstadt und der Annäherung der Inzidenz (aktuell 48,2) an die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern (und damit der vierten Warnstufe im Eskalationskonzept des Landes Hessen) hat der Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung vom Freitag (16.10.20) festgelegt, dass mit Überschreiten dieser Grenze, zusätzlich zu bereits verfügten Maßnahmen, folgende, auf die sich auch die kreisfreien Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet geeinigt haben, in Kraft treten:

  • verbindliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbots von Alkohol von 23 bis 06 Uhr.
  • Empfehlung, die Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen auf maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch zu begrenzen.

Diese Maßnahmen werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt in einer eigenen Allgemeinverfügung niedergelegt und erlassen. Die Maßnahmen gelten so lange, wie die Inzidenz über 50 liegt.

„Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle – jetzt geht es darum, mit Vernunft auf die Herausforderung stark steigender Neuinfektionen zu reagieren: Vorsicht, Umsicht und vor allem Rücksicht“, betonte Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Dies ist ein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, gleichermaßen sich und andere zu schützen – Abstand zu halten und auf vermeidbare Unternehmungen zu verzichten.“

Darüber hinaus wird per Allgemeinverfügung geregelt, dass von Montag (19.10.20) an eine generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage gilt.

Zusätzlich gelten die bereits per Landesverordnung erlassenen Beschränkungen zu Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum.
sowie

  • ab einer Inzidenz von 50 wieder ein generelles Besuchsverbot in den Darmstädter Krankenhäusern.
  • die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Trauerfeiern.

Bereits ab einer Inzidenz von 35 gilt:

  • Profisportveranstaltungen entsprechend dem Beschluss der Chefs des Bundeskanzleramts und der Staatskanzleien finden ohne Zuschauer statt.
  • Im Amateursport sind keine Zuschauer zugelassen. Ausgenommen davon sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie die Trainerinnen und Trainer und Betreuerinnen und Betreuer.
  • Der Schulsport für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse ist für zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien nur kontaktlos und im Freien durchzuführen.
  • Der Schulsport in den Grundschulen ist in diesem Zeitraum kontaktlos durchzuführen.

Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden am Freitag (16.10.20) zehn neue laborbestätigte Fälle gemeldet. Die Gesamtzahl der Covid-19-Erkrankungen beträgt damit kumuliert 569; von den Erkrankten gelten 418 als geheilt. Es gab keine weiteren Todesfälle. Die Inzidenz liegt bei 48,2.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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