Grube Prinz von Hessen nicht als Badeanstalt eingestuft – Baden unter Einhaltung allgemeiner Coronaregeln erlaubt

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Nachdem der rechtliche Status der Grube Prinz von Hessen und somit die Bedingungen für eine Freigabe des Gewässers zum Baden im Zuge der Corona-Pandemie lange Zeit unklar war, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt nun eine verbindliche Aussage aus dem Hessischen Sozialministerium (HMSI) erhalten. Demnach ist die Grube Prinz von Hessen als Naturbadesee nicht als Badeanstalt anzusehen und benötigt daher auch kein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept (CoKoBeV), welches an der Grube Prinz von Hessen aufgrund fehlender Möglichkeiten der Zugangssteuerung nicht umsetzbar ist.

„Wir freuen uns, inzwischen eine eindeutige Auskunft aus Wiesbaden erhalten zu haben, wonach das Baden an der Grube Prinz von Hessen erlaubt ist“, erläutert die für die Grube zuständige Umwelt- und Grünflächendezernentin Barbara Akdeniz. „Von zentraler Bedeutung ist es jedoch, auch weiterhin die allgemeinen Schutzregeln zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, wie die Einhaltung von Mindestabständen, zu beachten. Ich bitte alle Badegäste, die Grube Prinz von Hessen in der Corona-Zeit verantwortungsvoll zu nutzen“, so Akdeniz.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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