Teilpläne der dritten Runde zum Lärmaktionsplan Hessen in Kraft – Auf der Website des Regierungspräsidiums einzusehen

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Die Teilpläne der dritten Runde zum Lärmaktionsplan Hessen für die Landkreise im Regierungsbezirk Darmstadt und für die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sind am 4. Mai 2020 in Kraft getreten und können auf der Website des Regierungspräsidiums unter Presse / ÖffentlicheBekanntmachungen / Verkehr / Umgebungslärm abgerufen werden. Die Maßnahmen zur Lärmminderung beziehen sich in den Landkreisen auf den Straßenverkehrslärm. In den Ballungsräumen werden auch Lärmminderungsmaßnahmen an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes betrachtet.

Unter Mitwirkung der Öffentlichkeit und der betroffenen Kommunen wurden in den vergangenen vier Jahren Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung durch das Regierungspräsidium Darmstadt entwickelt. Diese Maßnahmen wurden und werden fortlaufend von den Fachbehörden der Städte geprüft und wenn möglich umgesetzt. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden diverse Lärmkonfliktpunkte mit entsprechenden Vorschlägen zur Lösung dieser Konflikte abgebildet. Eine Vielzahl der Lärmminderungsmaßnahmen sind bereits umgesetzt worden, diese können den aktuellen Lärmaktionsplan der dritten Runde entnommen werden.

„Der motorisierte Verkehr ist einer der größten Verursacher hinsichtlich der Umweltbelastungen. Neben verschiedenen Luftschadstoffen verursacht er Lärmbelastungen für die Wohnbevölkerung.
Wir werden die Maßnahmenvorschläge aus der Lärmaktionsplanung weiterhin sehr ernst nehmen und proaktiv Maßnahmen zur Lärmminderung wo immer möglich umsetzen“, versichert Umweltdezernentin Barbara Akdeniz. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung setzen sich kontinuierlich mit dem Thema auseinander, wobei auch Klimaschutz und das Ziel einer Verkehrswende zur Lärmminderung beitragen werden“, so Barbara Akdeniz weiter.

Alle aktuellen Informationen zum Lärmaktionsplan, den Lärmaktionsplan selbst und weitere Informationen rund um das Thema Lärm finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/laerm. Die Teilpläne sind darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3, Wilhelminenhaus
3. OG, Zimmer 3.113
64283 Darmstadt.

Um vorherige telefonische Terminabsprache wird gebeten.

Hintergrund:
Nach § 47 d Abs. 2 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmkarten für die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftzeugen pro Jahr, die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie auf www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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