Keine Genehmigung für dezentrale Sondernutzung durch Schausteller möglich – Es gilt Schlangenbildung und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu verhindern – Verordnung des Landes Hessen lässt hier keinen Spielraum

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt die Darmstädter Wirtschaft und Darmstadt Citymarketing e.V. und hat die Frage nach der Zulassung von temporären ToGo-Angeboten auf Sondernutzungsflächen eingehend geprüft. Leider muss der von den Darmstädter Schaustellern geforderten Sondernutzung in Form von dezentralen Imbissständen und ähnlichen Verkaufsangeboten aber eine Absage erteilt werden. Die jüngsten Auslegungshinweise des Landes Hessen zur vierten Corona-Verordnung untersagen diese Möglichkeit. In der derzeitigen Situation muss nach wie vor alles getan werden, um Menschenansammlungen und Schlangen im Öffentlichen Raum vorzubeugen.

Es gilt besonnen und umsichtig vorzugehen. Noch sind die gastronomischen Betriebe nicht wieder geöffnet. Einige haben auf Lieferservice umgestellt. Aber auch hier gelten hohe Ansprüche an Hygienevorschriften und -management, sowie die Schlangenbildung im öffentlichen Raum. Die Stadt bittet daher um Verständnis, dass es derzeit nicht möglich ist, Stände für Konsum im öffentlichen Raum zusätzlich zu den festen Ladengeschäften und Betrieben zu genehmigen. Sollten sich hier Änderungen ergeben, werden die Schausteller aktiv informiert

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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