Corona-Virus: Stadtparlament wird in reduzierter Form tagen

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Auch die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zieht Konsequenzen aus der Corona-Epidemie. Stadtverordnetenvorsteherin Birgit Pörtner hatte bereits in der vergangenen Woche veranlasst, dass die geplanten Ausschusssitzungen in der achten und neunten Kalenderwoche entfallen. In einer vorgezogenen Sitzung am Donnerstagabend, 19. März 2020 hat sich nun der Ältestenrat, bestehend aus dem Stavo-Präsidium, den Fraktionsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister, auf weitere Maßnahmen verständigt. „Wir tun das mit dem übergeordneten Ziel, soziale Kontakte zu minimieren, um die Verbreitung des Virus nach Möglichkeit zu bremsen, die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der Organe kommunaler Selbstverwaltung jedoch aufrechtzuerhalten“, betont Stadtverordnetenvorsteherin Pörtner.

So wird die für Donnerstag, 2. April 2020, geplante Stadtverordnetenversammlung stattfinden. Die Tagesordnung wird aber auf zur Beschlussfassung nötige Themen begrenzt, die Fragestunde und die Behandlung von Anträgen entfallen. Die Stadtverordneten werden gebeten, auf eine Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu verzichten. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll ebenfalls begrenzt werden. Insbesondere jenen Stadtverordneten, die zu den Coronavirus-Risikogruppen gehören, wird freigestellt, ob sie an der Sitzung teilnehmen. Die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung und die Mehrheitsverhältnisse sollen dabei gewahrt bleiben.

Vertreterinnen und Vertreter der Presse werden wie gewohnt zu der Sitzung zugelassen.
Und auch Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Zugang zu der Versammlung. Um während der Sitzung ausreichend Abstand untereinander halten zu können findet die Sitzung im Darmstadtium statt.

Die Tagesordnung wird zudem einen Beschlussvorschlag enthalten, mit dem der Haupt- und Finanzausschuss vorsorglich ermächtigt werden soll,  endgültige Entscheidungen über Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung zu treffen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Ältestenrat wird rechtzeitig vor den künftigen Sitzungen tagen und entscheiden, ob die vorhandenen Magistratsvorlagen durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden können oder eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden muss.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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