Corona-Virus: Wissenschaftsstadt Darmstadt sagt öffentliche Veranstaltungen ab und erlässt Einschränkungen für verschiedene öffentliche Bereiche

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CoronavirusUm die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sagt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab Montag, dem 16.03.2020 bis zum 30.04.2020 alle öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Darmstadt ab.

Getroffen wurde diese Entscheidung in der Sitzung eines außerordentlichen Krisenstabes unter Leitung von Oberbürgermeister Jochen Partsch am Freitagmorgen (13.03.20). An der Sitzung nahmen auch Gesundheitsdezernent Rafael Reißer, Klinikdezernent André Schellenberg, Amtsleitungen verschiedener Ämter sowie die Leitungen des Gesundheitsamtes und der drei großen Darmstädter Kliniken teil.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen und sind einer heute von Oberbürgermeister Jochen Partsch unterzeichneten Allgemeinverfügung „Über das Verbot von Veranstaltungen und die Schließung von städtischen Einrichtungen“ zu entnehmen:

1. Alle Veranstaltungen, bei denen die Stadt Darmstadt oder die Darmstadt Marketing GmbH oder die städtischen Kulturinstitute als Veranstalter agieren, werden untersagt.

2. Alle Veranstaltungen im Staatstheater Darmstadt, im Darmstadium, der Centralstation und sämtlichen städtischen Bürgerhäusern, in der Böllenfalltorhalle, in städtischen Räumen und auf städtischen Flächen, bei denen größere Menschenansammlungen zu erwarten sind, werden untersagt.

3. Sämtliche Versammlungen und Demonstrationen, die mit größeren Menschenansammlungen verbunden sind, werden untersagt.

4. Sportveranstaltungen dürfen ausschließlich ohne Zuschauer stattfinden.

5. Die städtischen Schwimmbäder werden geschlossen.

6. Museen haben bei den Besuchern personenbezogene Daten zu erheben und dürfen Besuchern nur in reduzierter Anzahl Einlass gewähren, so dass ein enger Kontakt zwischen einzelnen Besuchern ausgeschlossen ist.

7. Ausgenommen von vorstehenden Untersagungen ist die Nutzung von städtischen Räumlichkeiten in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel für Prüfungsveranstaltungen der IHK.

8. Diese Anordnungen treten mit Wirkung vom Montag, den 16. März 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 30. April 2020.

„Ziel unserer Vorgehensweise ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und zu hemmen.“, erläutert Oberbürgermeister Jochen Partsch die Maßnahmenentscheidungen des Magistrats. „Es geht vor allem um Solidarität mit den besonders gefährdeten Menschen und gleichzeitig soll hiermit auch für das Gesundheitswesen insgesamt Zeit und Ressourcenschonung gewonnen werden.“

Indem eine Verlangsamung der Pandemie erreicht wird, werde vor allem älteren Menschen und Menschen, die wegen einer Vorerkrankung oder einer Schwächung des Immunsystems besonders gefährdet sind, besser geholfen werden können. Mit den beschlossenen Maßnahmen könnten Menschenleben geschützt und gerettet werden.

Die Maßnahmen seien zwingend notwendig, auch wenn es in Darmstadt bisher noch keine bestätigte Infektion mit dem Corona-Virus gibt.

Der Magistrat hat außerdem entschieden, zu prüfen, ob die Darmstädter Frauenklinik weiter als zentrale Stelle für die medizinischen Maßnahmen gegen das Corona-Virus genutzt werden sollte. Um unnötige Gefahren für geschwächte Patientinnen und Patienten zu vermeiden, wäre es denkbar, das Corona-Testzentrum in der ehemaligen Kantine des EAD in der Niersteiner Straße einzurichten.

Des Weiteren wird geprüft, inwieweit eine Not-Kinderbetreuung für die Beschäftigten des Gesundheitswesens und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenschutzes und anderer öffentlicher Einrichtungen eingerichtet werden kann.

Der Bürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Gesundheitsdezernent, Rafael Reißer, ruft die Menschen in Darmstadt dazu auf, auf erhöhte Hygiene zu achten, Berührungen auch bei der Begrüßung von Menschen möglichst zu vermeiden und vor allem die Hände regelmäßig gründlich 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife zu waschen.

„Nur verständnislos den Kopf schütteln können wir, wenn Desinfektionsmittel aus Kliniken und Betreuungseinrichtungen gestohlen werden“, erklären der Oberbürgermeister und der Bürgermeister. „Diese Rücksichtslosigkeit mancher Mitbürgerinnen und Mitbürger ist schamlos.“ Diese Desinfektionsmittel dienten dem Schutz besonders gefährdeter Menschen. Sie appellieren an Gewissen und Anstand, sowie an die gegenseitige Solidarität.

Oberbürgermeister Jochen Partsch ruft alle privaten Veranstalterinnen und Veranstalter, z.B. von Diskotheken und Kinos auf, dem Beispiel der Stadt zu folgen und alle Veranstaltungen bis zum 30.04.2020 abzusagen bzw. zu verschieben.

Oberbürgermeister Jochen Partsch ruft außerdem dazu auf, bei aller Konsequenz zur Verzögerung der Corona-Pandemie die Ruhe zu bewahren. Für Furcht oder Panik gebe es keinen Anlass. Alle beschlossenen Prophylaxe-Maßnahmen dienten allein der Vorsorge dafür, die Folgen für die Menschen in Darmstadt und Umgebung so gering wie möglich zu halten. Der eingerichtete Krisenstab wird bis auf weiteres aufrechterhalten, die nächste Sitzung ist für kommenden Montag anberaumt. Ab Montag wird ein Infotelefon eingerichtet.

Abgesagt sind oder werden:

• die städtische Einbürgerungsfeier (13.03.2020),
• das Darmstädter Tourismusforum (20.03.2020, Fachveranstaltung, nicht öffentlich)
• Datterichs Wochenmarkt (4.4.2020)
• Darmstadt Mobil (04./05.04.2020)
• die Öffnung des temporären Besucherzentrums Konsum (04./05.04.2020)
• die Baumesse auf dem Messplatz (03.-05.04.2020)
• der Flohmarkt vor dem darmstadtium (24./25.04.2020)
• die Frühjahrsmess (30.04. – 10.05.2020)

Die städtischen Bäder bleiben geschlossen.

Einschränkungen in den Kultureinrichtungen
• Von den Besucherinnen und Besuchern werden personenbezogene Daten erhoben.
• Die Besucherzahl wird reduziert.
• Das Museum Künstlerkolonie bleibt geschlossen.

Einschränkungen bei Sportveranstaltungen:
Wenn Spiele des SV Darmstadt 98 durchgeführt werden, so finden sie ohne Zuschauer statt. Weitere Maßnahmen im Bereich Sport werden am Montag im städtischen Krisenstab beraten.


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