Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert private Begrünungsmaßnahmen in der Mollerstadt

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GrünDie Wissenschaftsstadt Darmstadt ruft Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet ‚Westliche Innenstadt – Mollerstadt‘ auf, die spezielle Förderung von Begrünungsmaßnahmen durch Bund, Land Hessen und Wissenschaftsstadt Darmstadt in Anspruch zu nehmen. Für Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden sowie in den Höfen in der Mollerstadt stehen Mittel für direkte Zuschüsse zur Verfügung. Für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten auf der Grundlage einer gesonderten Bescheinigung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dies kommt einer indirekten Förderung gleich. Außerdem werden kostenlose Erstberatungen sowohl zur direkten als auch zur indirekten Förderung angeboten.

„Private Begrünungsmaßnahmen in hoch verdichteten innerstädtischen Quartieren wie der Mollerstadt gehören zu den zentralen Maßnahmen energetischer Stadtsanierung sowie des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Damit sind sie auch Kernziele der Städtebauförderung“, erklärt Baudezernentin Dr. Barbara Boczek. „Daher möchten wir noch einmal an die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten erinnern, um gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Der Magistrat beschloss im Juni 2016 eine Förderrichtlinie für private Begrünungsmaßnahmen in der Mollerstadt. Diese Förderrichtlinie zum Anreizprogramm für Begrünungsmaßnahmen auf Dächern, an Fassaden sowie in Höfen und Vorgärten wurde im Juli 2019 nochmals aktualisiert.
Dabei wurden insbesondere die Förderquoten erhöht. So können jetzt bis zu 20 Euro/ Quadratmeter für Dach- und Fassadenbegrünungen und für die Begrünung von Innenhöfen und Vorgärten bis zu 60 Euro/ Quadratmeter an Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Der maximale Förderbetrag liegt pro Objekt bei 20.000 Euro.

Auch gelten in der Mollerstadt wie in allen förmlichen Sanierungsgebieten generell erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für investive Maßnahmen. Hier können bis zu 100 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bestand über 12 Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Sonderregelung greift auch bei energetischen Gebäudesanierungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat deshalb eine Handlungsleitlinie zur indirekten Förderung von energetischen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Mollerstadt erstellt. Über die bisherige kostenlose Erstberatung hinaus wird jetzt für 20 Eigentümerinnen und Eigentümer in der Mollerstadt zusätzlich eine kostenlose Analyse ihrer Immobilie mit einer Wärmebildkamera angeboten. Hierüber wurden rund 760 Eigentümerinnen und Eigentümer bereits gesondert per Post informiert. Die Anmeldefrist für dieses Angebot gilt noch bis Ende Februar 2020. Die angebotenen thermografischen Aufnahmen der äußeren Gebäudehülle sollen, soweit es die Außentemperaturen zulassen, noch in der Heizperiode 2019/2020 durchgeführt werden.

Für die Beratungen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sanierungsträgers ProjektStadt bereit. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können sich zum Thema Begrünung an die Landschaftsarchitektin Martina Fendt, E-Mail: Martina.fendt [at] nh-projektstadt [dot] de, Telefon: 069/6069-1287 wenden. Für den Bereich der energetischen Gebäudesanierung steht Architekt Marian Nokelski, unter marian.nokelski  [at] nh-projektstadt [dot] de oder Telefon: 069/60691491 zur Verfügung.
In der Stadtverwaltung ist das Stadtplanungsamt, Telefon: 06151-132092 oder per E-Mail stadtplanungsamt [at] darmstadt [dot] de für die Förderung zuständig.

Auf www.darmstadt.de/mollerstadt-energetische-stadtsanierung können beide Förderrichtlinien heruntergeladen werden. Zudem finden sich auch dort die Kontaktangaben zu den verschiedenen zuständigen Ansprechpersonen und Beratungsangeboten.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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