Magistrat beschließt formelle Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative „Pro-Bürgerpark“ – Notwendige Anzahl an Unterschriften nicht erreicht

Teilen

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (11.12.19) beschlossen, das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative ‚Pro Bürgerpark Darmstadt‘ als formell unzulässig einzustufen und keinen Bürgerentscheid durchzuführen. Begründet wird die Unzulässigkeit mit der nicht erreichten Anzahl an dafür benötigten Unterschriften.

Bei 114.875 wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern wäre ein Quorum von 3.347 gültigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren notwendig gewesen. Nach Ablauf der achtwöchigen Frist nach Bekanntgabe des Beschlusses in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019 hatte die Initiative am 24. Oktober 2019 2.560 Unterstützungsunterschriften für das Bürgerbegehren ‚Pro Bürgerpark Darmstadt‘ beim Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt fristgerecht eingereicht. Von diesen waren nach Prüfung durch das Bürger- und Ordnungsamt 1803 Unterschriften gültig.

Insgesamt 345 Unterschriften waren ungültig, weil keine Wahlberechtigung vorlag. Weitere 412 Unterschriften waren deshalb ungültig, weil diese nicht auf dem unveränderten Text des Bürgerbegehrens erfolgten, sondern auf einer Kopie des Textes des Bürgerbegehrens, bei dem der Kostendeckungsvorschlag gänzlich fehlte.

Mit dem Bürgerbegehren „Pro Bürgerpark Darmstadt“ wurde beantragt, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 29.08.2019 zur Vorlage Nr. 2019/0160 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.4 – Kastanienallee/Elfeicher Weg – (Aufstellungsbeschluss)“, aufgehoben wird.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen