Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert zum Fristende für die Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Pro Bürgerpark“

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Im Hinblick auf die in der Berichterstattung des Darmstädter Echo im Lokalteil Darmstadt vom 25. Oktober 2019, „2500 Unterschriften für den Bürgerpark“, formulierte Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften für das angestrebte Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Pro Bürgerpark“ stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt klar, dass die gesetzliche Frist dafür nicht wie berichtet am 7. November abläuft, sondern bereits am 24. Oktober 2019 abgelaufen ist.

Da sich das Begehren gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung richtet, muss es nach § 8 b HGO innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses vom 29. August eingereicht sein. Dies wurde der Initiative bereits im Vorfeld durch das Bürger- und Ordnungsamt unaufgefordert schriftlich mitgeteilt. Die Stadt weist zudem daraufhin, dass nun verwaltungsintern die genaue Anzahl der eingereichten Unterschriften festgestellt wird und abschließend die Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden muss.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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