Am 12. September 2019 wurden auf der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Darmstadt von Beamten des Polizeipräsidiums Südhessen im Rahmen einer bundesweiten Kontrollaktion unter dem Motto „Sicher.mobil.leben-Brummis im Blick“ auch Abstandskontrollen durchgeführt.
In einem Zeitraum von zweieinhalb Stunden konnten hierbei insgesamt 240 Verstöße festgestellt werden. Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt. Diese Unterschreitung muss über eine gewisse Strecke gehalten werden.
Eine Überprüfung jedes dokumentierten Falles findet erst nach der Messung statt. Falls ein Spurwechsel oder ähnliches erkennbar ist, werden diese Fälle nicht ausgewertet und somit nicht an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Die Höhe des Bußgeldes ist von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem jeweiligen Abstand zum Vordermann abhängig.
Von 18 Fahrzeugführern wurde der Sicherheitsabstand derart unterschritten, dass diese in naher Zukunft für mindestens einen Monat den Führerschein abgeben müssen. Dies ist der Fall, wenn der Sicherheitsabstand lediglich 3/10 des halben Tachowertes betrug.
Ein Autofahrer aus Frankfurt hielt bei einer Geschwindigkeit von 175 km/h lediglich einen Sicherheitsabstand von 16 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug ein. Dem Wagenlenker drohen ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg, sowie ein zweimonatiges Fahrverbot.
Ein Fahrzeugführer aus dem Hochtaunuskreis fuhr einem Fahrzeug bei 157 km/h mit lediglich 15 Metern Sicherheitsabstand hinterher. Er hat ebenfalls mit einem Fahrverbot von zwei Monaten zu rechnen.
Nicht nur die Autofahrer hielten zu wenig Abstand, auch Abstandsverstöße durch Brummifahrer konnten von der Polizei festgestellt werden. Lastwagen müssen einen Sicherheitsabstand von 50 Metern einhalten. Als Orientierung: Dies stellt die Distanz zwischen den Leitpfosten dar. Um die Verfolgung von Abstandsverstößen nichtdeutscher Laster zu gewährleisten, wurden diese Fahrer direkt von der Polizei gestoppt und entsprechende Sicherheitsleistungen an Ort und Stelle einbehalten.
Insgesamt konnten 54 Verstöße durch Lastwagenfahrer festgestellt werden.
So hielt ein Sattelzug aus Osteuropa lediglich 16 Meter zu seinem Vordermann ein. Bei der Überprüfung der Daten des Fahrtenschreibers fiel dann noch eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung am Vortag auf. Die Sicherheitsleistung wurde daher auf einen hohen dreistelligen Betrag festgesetzt.
Weil mangelnder Sicherheitsabstand einer der Hauptursachen für Verkehrsunfälle ist, werden die Kontrollen in Zukunft weiter fortgesetzt.
Quelle & Bild: Polizeipräsidium Südhessen