Starke-Familien-Gesetz ermöglicht auch in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bessere Förderung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien

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Wenn am 1. August 2019 das von der Bundesregierung beschlossene Starke-Familien-Gesetz in Kraft tritt, erfolgt nach Einschätzung des Darmstädter Sozialdezernates auch in Darmstadt eine deutliche Verbesserung der Förderung im Bereich Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. So fällt ab dann etwa der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro beim gemeinschaftlichen Mittagessen an Schulen, in Kindergärten oder in der Tagespflege für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche künftig weg. Weiterhin wird der Schulbedarf ab dem Schuljahr 2019/2020 von 100 Euro auf 150 Euro jährlich (100 Euro zum Schuljahresbeginn, 50 Euro zum Halbjahreswechsel) erhöht.

Sozial- und Jugenddezernentin Barbara Akdeniz begrüßt daher die gesetzlichen Neuregelungen, war der Eigenanteil doch auch immer wieder Hinderungsgrund nicht am gemeinschaftlichen Essen teilnehmen zu können. Gleichzeitig kritisiert sie, dass das Essen von Kindern in Horteinrichtungen von der Bezuschussung nicht umfasst ist. Der Wunsch, dass alle Kinder kostenfrei Mittagessen, besteht weiterhin. Denn das gemeinschaftliche Mittagessen ist „nicht nur reine Nahrungsaufnahme, sondern wesentlicher Bestandteil der sozialen Kontakte und spielt auch bei der Integration eine wichtige Rolle. Das darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, betont die Stadträtin. „Dass der Schulbedarf ab dem Schuljahr 2019/2020 erhöht wird, ist ebenfalls eine seit langer Zeit geforderte Notwendigkeit, um Schülerinnen und Schüler mit dem erforderlichen Schulbedarf auszustatten. Damit wird in einem ersten Schritt auch den Anforderungen an neue/geänderte schulische Rahmenbedingungen (Digitalisierung) Rechnung getragen, denn alle Schülerinnen und Schüler sollen am modernen Lernen in der Schule teilhaben können. Besonders erfreulich ist dabei, dass der Schulbedarf ab 2021 im Zuge der Regelbedarfsanpassungen automatisch erhöht wird.“

Der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen sowie die Erhöhung des Schulbedarfs gehören seit Jahren zu den zentralen Forderungen um Nachbesserungen im Bereich Bildung und Teilhabe und waren die bestimmenden Themen beim letzten Darmstädter Sozialforum im Jahr 2018. Auch bei der Lernförderung gibt es positive Veränderungen. Ab dem nächsten Schuljahr können nicht nur von der Versetzung gefährdete Schülerinnen und Schüler kostenfrei außerschulische Lernförderung erhalten, sondern unter anderem auch zur Förderung/ beim Erwerb elementarer Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Grundrechenarten) bei unterdurchschnittlichen Leistungen. Dies wird in Darmstadt bereits seit 2013 mit dem sogenannten „Darmstädter Weg“ erfolgreich umgesetzt. Wer an einer Ferienfreizeit teilnehmen möchte, in einem Sportverein angemeldet ist oder Musikunterricht nimmt, dem stehen ab August jährlich insgesamt 180 Euro und damit 60 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung als bisher. Werden die 180 Euro nicht in vollem Umfang für soziokulturelle Angebote ausgegeben, kann die Differenz für Ausstattung, wie Sportschuhe oder Musikinstrumente, eingesetzt werden. Dass der Eigenanteil in Höhe von 5 Euro bei der Übernahme von Fahrtkosten wegfällt, bedeutet für viele Haushalte ebenfalls eine Verbesserung. Für die in Darmstadt lebenden Kinder gilt aber auch hier seit 2013 der Darmstädter Weg, wonach kein Eigenanteil zu entrichten ist.

„Insgesamt stehen den berechtigten Familien damit also mehr finanzielle Mittel für Bedarfe, die nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket umfasst sind, zur Verfügung. Zudem stellt es einen weiteren positiven Schritt auf dem noch langen Weg zu mehr Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit dar.“

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder und Jugendliche im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder bei Bezug von Kinderzuschlag. Beantragt werden die Leistungen im Amt für Soziales und Prävention sowie im Jobcenter. Ausführliche Informationen sowie Antragsunterlagen gibt es auf www.darmstadt.de/bildungspaket.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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