Straßensperrungen und Umleitungen zum Heinerfest 2019

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Seit Donnerstag (04.07.) wird in Darmstadt wieder das Heinerfest gefeiert. Aufgrund der großflächigen Bespielung der Innenstadt gibt es daher von Donnerstag, 4. Juli, bis Montag,  8. Juli 2019 zahlreiche Straßensperrungen und Umleitungen.

Gesperrt sind folgende Straßen:

• Landgraf-Georg-Straße (zwischen Pützerstraße bzw. Teichhausstraße und Schlossgraben)
• Kirchstraße bzw. Holzstraße (zwischen Pädagogstraße und Landgraf-Georg-Straße). Die Zufahrt zum Justus-Liebig-Parkhaus sowie die Zufahrt zum Würthweg und zur Schustergasse sind möglich
• Schlossgraben
• Alexanderstraße (ab Magdalenenstraße in westlicher Richtung). Die Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresszentrums „darmstadtium“ ist möglich, ebenso die Andienung der Mensa der TU Darmstadt
• Merckstraße (ab Erbacher Straße bzw. Rundeturmstraße in südlicher Richtung)
• Lindenhofstraße (westlich Teichhausstraße)
• Mercksplatz (Ost- und Westseite)

Die Vollsperrungen sind zu folgenden Zeiten erforderlich:

Donnerstag (4.): Vollsperrung ab 12 Uhr
Freitag (5.): Vollsperrung bis 5 Uhr, erneute Vollsperrung ab 10 Uhr
Samstag (6.): ganztägige Vollsperrung
Sonntag (7.): ganztägige Vollsperrung
Montag (8.): Vollsperrung bis 5 Uhr, erneute Vollsperrung 10 Uhr
Dienstag (9.): Vollsperrung bis 5 Uhr

Aufgrund der seit 1. Juni 2019 geltenden Verkehrsbeschränkungen („Diesel-Fahrverbot) können die Umleitungen nicht wie seither beim Heinerfest über die von den Verkehrsbeschränkungen betroffenen Straßen geführt und auch nicht temporär freigegeben werden. Alle Straßen, in denen es aufgrund der Beschilderung nicht verboten ist, können befahren werden. Nachfolgend zur Erklärung die Regelungen der Verkehrsbeschränkungen:

a. Verkehrsverbot in der Heinrichstraße (zwischen Heidelberger Straße und Karlstraße sowie in umgekehrter Fahrtrichtung)
• für Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V
• für Benziner bis einschließlich Euro 2
• für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (Zeichen 253 StVO)

Die römischen Zahlen (V) stehen für LKW und Busse über 3,5 t. Diese dürfen nicht in der Heinrichstraße fahren, jedoch in der Hügelstraße.

b. Verkehrsverbot in der Hügelstraße (zwischen östlicher Tunnelausfahrt bzw. Theaterausfahrt und Karlstraße)
• für Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5
• für Benziner bis einschließlich Euro 2

Nachfolgend mögliche Umleitungen:

Aus westlicher Richtung:
• über Rheinstraße – Kasinostraße – Rhönring – Spessartring – Fiedlerweg – Landgraf-Georg-Straße (stadtauswärts) – Hanauer Straße – …
• über Rheinstraße – Hindenburgstraße – Donnersbergring – Rüdesheimer Straße – Klappacher Straße – Nieder-Ramstädter Straße – Teichhausstraße – Landgraf-Georg-Straße (stadtauswärts) – Hanauer Straße – …
• LKW und Busse über 3,5 t – unabhängig von ihrer Schadstoffklasse –  dürfen die Hügelstraße befahren, so dass Umleitungsverkehr über Rheinstraße – Hindenburgstraße – Hügelstraße – Nieder-Ramstädter Straße – Teichhausstraße – Landgraf-Georg-Straße (stadtauswärts) – Hanauer Straße – … möglich ist.

Aus östlicher Richtung von der B 26:
• über Landgraf-Georg-Straße – Pützerstraße – Heinheimer Straße – Rhönring

Aus südlicher Richtung:
• über Karlstraße – Heinrichstraße in östliche Richtung (… Vivarium, Dieburg, Aschaffenburg)
• über Karlsruher Straße – Donnersbergring – Hindenburgstraße – Steubenplatz – Dolivostraße – Julius-Reiber-Straße – Kasinostraße – …

Zur Verteilung des LKW-Verkehrsaufkommens wird das Durchfahrtsverbot im Fiedlerweg während des Heinerfestes temporär aufgehoben. Auch die Taxenstandplätze am Ernst-Ludwigs-Platz (zwischen KAUFHOF und HENSCHEL), am Schlossgraben („Kongresszentrum darmstadtium“) sowie am Karolinenplatz werden für die Dauer des Heinerfestes aufgehoben. Ein temporärer Bedarfshalteplatz für Taxen ist entlang der Ostseite der Teichhausstraße bereits eingerichtet.

Die Andienung für die Betriebe des Festgeländes kann grundsätzlich nur während den Öffnungszeiten des  Festgeländes erfolgen und zwar nur über die Holzstraße (Cityring). Die Abfahrt des Andienungsverkehrs erfolgt grundsätzlich über den Schlossgraben – Zeughausstraße.

Für die Andienung der Bereiche Obere Rheinstraße / Luisenplatz gelten die üblichen Anlieferungszeiten der Fußgängerzone: täglich 6 Uhr bis 12 Uhr. Der Wochenmarkt findet in der Zeit bis zum Abbauende des Heinerfestes auf dem Platz hinter der Stadtkirche und auf den Freiflächen der Fußgängerzone Kirchstraße zwischen Stadtkirche und Altem Rathaus seinen Platz; die Zufahrt zur Marktbeschickung erfolgt über die Kirchstraße in südlicher Richtung.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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