Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

Teilen

Das Land Hessen stellt auch für das Jahr 2019 Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

„Die Förderung des selbstbestimmten Wohnens ist für Menschen mit Behinderung sehr wichtig. Durch entsprechende bauliche Veränderungen wird es oft möglich, dass Menschen bis ins hohe Alter und bei Behinderung so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden im gewohnten Umfeld leben können“, so Sozialdezernentin Barbara Akdeniz. Zu schmale Durch- und Zugänge in Fluren und Türen, Treppen oder Schwellen, nicht ausreichende Bewegungsflächen im Wohnraum und vieles mehr lassen sich durch bauliche Maßnahmen anpassen. Hier bieten die Fördermittel und Beratung eine gute Unterstützung. Die Förderhöhe ist je nach Art und Umfang auf den Einzelfall zu berechnen, es stehen 70.000 Euro zur Verfügung.

Informationen und Antragsformulare gibt es ab sofort beim Amt für Wohnungswesen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Ute Jost, Telefonnummer 06151/132738.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


Teilen