Magistrat beschließt Änderung der Friedhofssatzung – Eberstädter Friedhof erhält einen „Trauerwald“

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Er folgt einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, nach dem eine Art Friedparkfläche auf dem Eberstädter Friedhof geschaffen werden soll.

„Das neue Grabangebot auf dem Eberstädter Friedhof wird künftig als „Trauerwald“ bezeichnet und sieht Baumbestattungen in Form von Urnenbeisetzungen vor“, erklärt Stadträtin Barbara Akdeniz. „Wir ermöglichen damit eine naturnahe und zugleich würdevolle Beisetzungsstätte, die das bereits bestehende umfassende und vielseitige Angebot der Stadt für Bestattungen zeitgemäß ergänzt – dies entspricht dem Bedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger.“

Im östlichen Teil des Eberstädter Friedhofes (Richtung Frankenstein) wurde ein kleines Wäldchen ausgewählt. Zur Vorbereitung hat das Grünflächenamt zunächst baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt und einen Wegeverlauf abgesteckt, der es den Hinterbliebenen ermöglicht, den Hain gefahrlos zu begehen. Das Waldstück beherbergt insgesamt 200 Bestattungsbäume, an denen je acht Urnen sternenförmig beigesetzt werden können, in Ausnahmefällen auch bis zu zwölf Urnen. Erdbestattungen sind im Hinblick auf die Wurzeln der Bäume nicht möglich.

Die Kosten für das neue Grabangebot „Trauerwald“ wurden entsprechend der Gebührensätze für vergleichbare Bestattungsarten ermittelt. Sie liegt für das Einzelwahlgrab in dieser Anlage bei 600 Euro und für das Doppelgrab bei 1200 Euro.

Diese ohnehin anstehende Änderung wurde zudem zum Anlass genommen, das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit neu in die Friedhofssatzung aufzunehmen, um sicherzustellen, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Die Voraussetzungen dafür hatte der Hessische Landtag Mitte 2018 geschaffen. Demnach muss die Verkäuferin – meist der Steinmetz – die Herkunft des Materials dokumentieren oder das Zertifikat einer Prüforganisation vorlegen. Eine weitere Nachweismöglichkeit ist eine schriftliche Erklärung der Verkäuferin/des Verkäufers, dass keine Anhaltspunkte für Kinderarbeit bekannt sind. Allerdings muss dann dargelegt werden, warum die Vorlage eines anderen Nachweises unzumutbar ist.

„Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat 2017 Schätzungen zur Kinderarbeit veröffentlicht, die bestätigen, dass 152 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und siebzehn Jahren Kinderarbeit leisten. Das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es ausdrücklich, ausbeuterische Kinderarbeit weltweit zu ächten. Deshalb beteiligt sich die Stadt bereits seit 2005 an der Kampagne  ‚Aktiv gegen die Kinderarbeit‘. So finden bei Ausschreibungen der Stadt und ihrer Eigenbetriebe nur noch Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Die nunmehr geplante Änderung der Friedhofssatzung ist ein weiterer Baustein der Stadt, Kinderarbeit zu ächten“, betont Kinder- und Jugenddezernentin Akdeniz.

Die Satzung soll im Juni von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Am Tag nach ihrer Bekanntmachung tritt sie dann in Kraft.

Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt


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